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Vollanschluss an die Hauptstrasse H8 in Seewen verzögert sich

Verwaltungsgericht verlangt zusätzliche Abklärungen

Brunnen, 26. Januar 2017

Vollanschluss an die Hauptstrasse H8 in Seewen verzögert sich

Verwaltungsgericht verlangt zusätzliche Abklärungen

 

(BD/i) Der geplante Vollanschluss der Steinerstrasse an die kantonale Hauptstrasse H8 in Seewen verzögert sich. Das Verwaltungsgericht hat eine gegen das Projekt eingereichte Beschwerde gutgeheissen. Es verlangt insbesondere zusätzliche Abklärungen bezüglich der zu erwartenden Lärmimmissionen.

Das Baudepartement plant, den heutigen Achtelanschluss der Umfahrungsstrasse H8 in Seewen mit zwei neuen Kreiseln zu einem Vollanschluss auszubauen. Damit wird das Verkehrsvolumen im Dorf Seewen verringert. Das neu eingezonte Gebiet Seewenfeld kann zudem via Steinerstrasse direkt an die Umfahrungsstrasse angeschlossen werden. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat für dieses Projekt eine Ausgabenbewilligung von 13.65 Mio. Franken beantragt.

Zeitliche Verzögerung
Wäre alles planmässig verlaufen, hätte der neue Anschluss im Herbst 2018 in Betrieb genommen werden können. Dieser Terminplan erfährt nun eine Verzögerung, da das Verwaltungsgericht eine von Anwohnern eingereichte Beschwerde gutgeheissen hat. Das Verwaltungsgericht bemängelt in seinem Entscheid, dass das Strassenbauvorhaben im Projektgenehmigungsverfahren bewilligt worden sei, statt ein Nutzungsplanverfahren durchzuführen. Zudem seien die zu erwartenden Lärmimmissionen auf die Steinerstrasse ungenügend abgeklärt und die in Aussicht gestellten flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung zu wenig verbindlich geregelt worden.

Was für konkrete Auswirkungen der Entscheid des Verwaltungsgerichts auf den weiteren Projektverlauf haben wird, kann zurzeit noch nicht abgeschätzt werden. Ebenso ist offen, ob der Entscheid an das Bundesgericht weitergezogen wird.

Baudepartement
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