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Projekt "e-Steuern.sz": eFristen und eTax.schwyz JP

Gesuche für Fristerstreckungen neu elektronisch möglich

(Stv/i) eFristen: Fristerstreckungen für die Einreichung der Steuererklärungen

 

Fristerstreckungsgesuche für die Einreichung der Steuererklärungen können neu sowohl für natürliche als auch juristische Personen zentral im Internet unter https://efristen.sz.ch/np bzw. https://efristen.sz.ch/jp beantragt werden. Natürliche Personen können dies auch bequem mittels Smartphone und auf der Steuererklärung aufgedrucktem QR-Code abwickeln.

 

Die Bestätigungen der gewährten Fristerstreckungen erfolgen direkt und können entweder als PDF gespeichert oder ausgedruckt werden. Die Gesuche sind bis zum 31. März 2017 zu stellen, die Frist kann bis maximal 31. Dezember 2017 erstreckt werden.

 

Dieser Service steht für Steuererklärungen 2016 sämtlichen natürlichen und juristischen Personen zur Verfügung, die per 31. Dezember 2016 im Kanton Schwyz steuerpflichtig sind (Wohnsitz, Sitz, Liegenschaftsbesitz, Betriebsstätte usw.) und ersetzt die elektronischen Fristerstreckungs-Services, die bisher von den Gemeinden angeboten wurden.

 

eTax.schwyz JP für juristische Personen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften

Neben der bewährten Steuerdeklarations-Software eTax.schwyz für natürliche Personen stellt der Kanton Schwyz neu auch eine Version für juristische Personen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften gratis zur Verfügung. Mit dieser Steuerdeklarations-Software können bis zu fünf Steuererklärungen erstellt werden.

 

Die Software steht im Internet unter http://www.etax-schwyz.ch/jp/ zum Download bereit.

 

Steuerverwaltung des Kantons Schwyz
Information


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