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Kindes- und Erwachsenenschutzkommission gewählt

Beratende Funktion der Kommission

Schwyz, 26. September 2013

Kindes- und Erwachsenenschutzkommission gewählt

Beratende Funktion der Kommission

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat eine Vertreterin und drei Vertreter der Exekutiven der Bezirke Einsiedeln und Gersau sowie der Gemeinden Sattel und Feusisberg in die Kindes- und Erwachsenenschutzkommission gewählt. Diese soll die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts begleiten.

Im Rahmen der Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts hatte der Kantonsrat beschlossen, dass der Regierungsrat eine Kindes- und Erwachsenenschutzkommission bestellt, welche sich aus vier Vertretern der Gemeinden, aus zwei Vertretern der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie der Vorsteherin des zuständigen Departements des Innern zusammensetzt.

Der Regierungsrat hat nun die Kommission in folgender Zusammensetzung für den Rest der Amtsperiode 2012 bis 2016 gewählt:

  • Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher, Präsidentin
  • Sonja Leemann, Bezirksrätin Gersau, Ressort Soziales
  • Damian Stocker, Gemeinderat Feusisberg, Ressort Soziales
  • Gerhard Villiger, Bezirksrat Einsiedeln, Ressort Soziales
  • Peter Zundel, Gemeinderat Sattel, Ressort Finanzen
  • Peter Leuenberger, Vorsteher KESB Innerschwyz
  • Cornel Wiget, Vorsteher KESB Ausserschwyz

Beratende Funktion
Der Kantonsrat hat seinerzeit die Schaffung der Kommission beschlossen, um im Wesentlichen dem Anliegen der Gemeinden nach einer Mitbestimmungsmöglichkeit bei finanzwirksamen Massnahmen gerecht zu werden. Die Kommission hat den Zweck, allfällige Probleme bei der Umsetzung und Pflege des neuen Rechts aus Sicht der Gemeinden sowie der KESB zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten für eine konstruktive Zusammenarbeit zum Wohl der betroffenen Personen zu finden. Gleichzeitig soll damit die gegenseitige Information und das Verständnis für die je eigenen Aufgaben und Positionen gestärkt werden. Der Kommission kommt weder Entscheid- noch Beschwerdebefugnis zu. Sie wird nicht in die einzelnen Entscheidungen der unabhängigen KESB miteinbezogen.

Staatskanzlei
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