Navigieren im Kanton Schwyz

Vollanschluss an die Hauptstrasse H8 in Seewen: Kein Weiterzug an das Bundesgericht

Verwaltungsgerichtsentscheid wird akzeptiert, um zeitliche Verzögerung zu vermeiden

(Stk/i) Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen den geplanten Vollanschluss der Steinerstrasse an die kantonale Hauptstrasse H8 in Seewen gutgeheissen. Der Regierungsrat verzichtet darauf, diesen Entscheid an das Bundesgericht weiterzuziehen. Damit soll eine weitere Verzögerung vermieden werden.

Das Baudepartement plant, den heutigen Achtelanschluss der Umfahrungsstrasse H8 in Seewen mit zwei neuen Kreiseln zu einem Vollanschluss auszubauen. Damit wird das Verkehrsvolumen im Dorf Seewen verringert und der Verkehr von und nach Steinen direkt auf den Autobahnanschluss geführt. Das neu eingezonte Gebiet Seewenfeld kann zudem via Steinerstrasse direkt an die Umfahrungsstrasse angeschlossen werden. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat für dieses Projekt eine Ausgabenbewilligung von 13.65 Mio. Franken beantragt. Wäre alles planmässig verlaufen, hätte der neue Anschluss im Herbst 2018 in Betrieb genommen werden können.

Verwaltungsgericht verlangt Nutzungsplanung
Das Verwaltungsgericht hat aber eine von Anwohnern der Steinerstrasse eingereichte Beschwerde gutgeheissen. Es bemängelt in seinem Entscheid, dass das Strassenbauvorhaben im Projektgenehmigungsverfahren bewilligt worden sei, statt ein Nutzungsplanverfahren durchzuführen. Zudem seien die zu erwartenden Lärmimmissionen auf die Steinerstrasse ungenügend abgeklärt und die in Aussicht gestellten flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung zu wenig verbindlich geregelt worden.

Anstehende Projekte vorantreiben
In Abwägung sämtlicher Aspekte und Interessen verzichtet der Regierungsrat darauf, das Urteil des Verwaltungsgerichts vor Bundesgericht anzufechten. Mit dem Verzicht auf den Weiterzug will der Regierungsrat jegliche zeitliche Verzögerung vermeiden. Das weitere Vorgehen in Bezug auf den Vollanschluss, die flankierenden Massnahmen und die Lärmsituation wird nun unter Einbezug aller Beteiligter geklärt.

Staatskanzlei
Information


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken