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Wiedereinführung des Ärztestopps

Erlass der kantonalen Vollzugsverordnung durch den Regierungsrat

Schwyz, 11. September 2013

Wiedereinführung des Ärztestopps

Erlass der kantonalen Vollzugsverordnung durch den Regierungsrat

 

Für Ärztinnen und Ärzte gilt im Kanton Schwyz erneut der Ärztestopp. Der Regierungsrat hat die Wiedereinführung des Zulassungsstopps beschlossen. Ausgenommen von der Beschränkung sind Ärztinnen und Ärzte, welche mindestens drei Jahre in einem schweizerischen Spital tätig waren sowie die ärztlichen Grundversorger (Allgemeine Innere Medizin, Praktische Ärztinnen und Ärzte, Pädiatrie) und die Fachärztinnen und -ärzte der Psychiatrie und der Zahnmedizin.

Mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) hat das Eidgenössische Parlament im Juni 2013 die vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsgerechten Zulassung von Ärztinnen und Ärzten beschlossen. Dadurch wird den Kantonen ermöglicht, während der Dauer vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2016 die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu steuern.

Erfahrungen mit dem ersten Zulassungsstopp von 2002 bis 2011
Bereits während den Jahren 2002 bis 2011 galt ein Zulassungsstopp für Leistungserbringer, welche gemäss KVG berechtigt sind, Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu erbringen. Anfänglich galt die Einschränkung für sämtliche KVG-Leistungserbringer, also auch die Physiotherapeutinnen und -therapeuten und die ambulante Krankenpflege (Spitex), in den letzten Jahren nur noch für Spezialärztinnen und -ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Zahnärztinnen und -ärzte. Von der Zulassungsbeschränkung wurde einerseits eine Eindämmung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und andererseits eine Steuerung der Zuwanderung ausländischer Medizinalpersonen erwartet. Im Kanton Schwyz hat die konsequente Umsetzung dazu geführt, dass während der Geltungsdauer eine Überversorgung klar verhindert und eine bessere regionale Verteilung der Spezialärztinnen und -ärzte erreicht werden konnte.

120 neue Ärztinnen und Ärzte der Spezialversorgung in anderthalb Jahren
Während Zürich auf die Wiedereinführung verzichtet, haben sich die beiden Nachbarkantone St. Gallen und Luzern bereits für den neuen Zulassungsstopp entschieden. Der Kanton Schwyz ist offensichtlich attraktiv für Ärztinnen und Ärzte. In den vergangenen eineinhalb Jahren ohne Zulassungsstopp mussten an rund 140 Ärztinnen und Ärzten Bewilligungen für eine selbstständige Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erteilt werden, davon 120 an Spezialisten. Angesichts der Gesamtzahl von rund 300 selbstständig tätigen Ärztinnen und Ärzten ist diese Zahl sehr hoch. Würden alle neuen Bewilligungsinhaber eine Praxis eröffnen, wäre der Kanton über Jahre hinaus fachärztlich versorgt bzw. in einzelnen Bereichen sogar deutlich überversorgt (z.B. Orthopädie, Radiologie).

Die vom Regierungsrat erlassene Verordnung sieht vor, dass Bewilligungen weiterhin erteilt werden können, wenn eine Unterversorgung vorliegt oder ein besonderer Bedarf nachgewiesen werden kann.

Staatskanzlei
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