Navigieren im Kanton Schwyz

Entlastungsprogramm 2014-2017: Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen und Lastenverschiebungen

Berichte und Vorlagen an den Kantonsrat

(Stk/i) Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2014–2017 wurde der Regierungsrat aufgefordert ein Massnahmenpaket „Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen und Lastenverschiebungen“ vorzulegen. Er wurde in der Folge vom Kantonsrat beauftragt, die entsprechenden Gesetzesvorlagen auszuarbeiten. Aus der Vernehmlassung wurde deutlich, dass insbesondere die Lastenverschiebungsmassnahmen als Ganzes abgelehnt werden. Der Regierungsrat kommt hierzu zum Schluss, dass diese keine Mehrheiten finden und ausserhalb einer minimalen erforderlichen politischen Konsensfindung liegen. Für die beiden Aufgabenverzicht- und Leistungsreduktionsmassnahmen beantragt er hingegen die Annahme.

Der Kantonsrat hat im Mai 2016 dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, für ein Massnahmenpaket zum Aufgabenverzicht, Leistungsreduktionen und Lastenverschiebungen in der Kompetenz des Kantonsrates Berichte und Vorlagen auszuarbeiten. Der Regierungsrat hat daraufhin von den zuständigen Departementen für sieben Massnahmen mit einem Entlastungsvolumen von jährlich 20 Mio. Franken Berichte und Vorlagen erstellen lassen. Die Massnahmen betreffen die Wohnbauförderung, die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der überregionalen Kultureinrichtungen, die Finanzierung der Ergänzungsleistungen, die Kostenteilung im Bereich der Volksschule, die Beiträge an Schulanlagen, die Kostenteilung im Bereich Sonderschulung und die Kostenbeteiligung im Gewässerschutz. Zum einen sollte auf Aufgaben verzichtet und Leistungen reduziert, zum anderen sollte eine Verschiebung der Finanzierungslast stattfinden.

Im letzten Quartal 2016 wurde über das Massnahmenpaket eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vernehmlassung hat ergeben, dass die Massnahmen von einer überwiegenden Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer, insbesondere von Bezirken und Gemeinden, abgelehnt werden. Von insgesamt 51 eingegangenen Vernehmlassungsantworten haben je nach Massnahme acht bis zehn auf eine Stellungnahme verzichtet bzw. sich einer Meinungsäusserung enthalten. Abhängig von der jeweiligen Massnahme lehnen zwischen 33 und 41 der Vernehmlassungsteilnehmer die Massnahmen ab. Die ablehnende Haltung stammt von einer überwiegenden Mehrheit der Parteien sowie von einer überwiegenden Mehrheit der Bezirke und Gemeinden.

Da der Regierungsrat vom Kantonsrat beauftragt wurde die Vorlagen zu unterbreiten, hat eine Behandlung im Kantonsrat zu erfolgen. Aufgrund der klaren Ablehnung gegenüber den Lastenverschiebungsmassnahmen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass diese ausserhalb einer minimalen erforderlichen politischen Konsensfindung liegen. Er stellt deshalb dem Kantonsrat die Anträge, diese abzulehnen. Im Falle der zwei Aufgabenverzichts- und Leistungsreduktionsmassnahmen „Aufhebung der Wohnbauförderung“ und „Kündigung der interkantonalen Kulturlastenvereinbarung“ stellt er dem Kantonsrat Antrag auf Annahme der Vorlagen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation:

  • Teilrevision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: Bericht, Vorlage, Eventualvorlage
  • Teilrevision Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz: Bericht und Vorlage
  • Kantonsratsbeschluss betreffend Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen: Bericht und Vorlage
  • Kantonsratsbeschluss betreffend Verzicht auf Beiträge an Schulanlagen: Bericht und Vorlage
  • Teilrevision des Volksschulgesetzes – Anpassung des Kostenteilers im Bereich Sonderschulung: Bericht und Vorlage
  • Teilrevision des Volksschulgesetzes – Reduktion der Kostenbeteiligung an der Volksschule: Bericht und Vorlage
  • Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung: Bericht und Vorlage

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken