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Marschhalt für das kantonale Energiegesetz

Streichung aus dem Gesetzgebungsprogramm

Schwyz, 29. September 2016

Marschhalt für das kantonale Energiegesetz

Streichung aus dem Gesetzgebungsprogramm

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat den Auftrag, das kantonale Energiegesetz zu revidieren, widerrufen. Die Revision wird damit auch aus dem Gesetzgebungsprogramm 2015-2016 gestrichen. Sie soll erst in Angriff genommen werden, wenn Klarheit über die konkreten Auswirkungen der Energiestrategie 2050 des Bundes herrscht.

Die Gesetzgebung im Energiebereich ist in Bewegung: Anfang 2015 wurden die überarbeiteten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) verabschiedet, aktuell haben die eidgenössischen Räte über die Energiestrategie 2050 des Bundes debattiert, und auf kantonaler Ebene ist die CVP-Initiative „PlusEnergiehaus – Kraftwerk für den Kanton Schwyz“ hängig. Das kantonale Energiegesetz sollte vor diesem Hintergrund revidiert und den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.

Der Regierungsrat hat nun aber einen Marschhalt angeordnet und die Revision des Energiegesetzes aus dem Gesetzgebungsprogramm 2015-2016 gestrichen. Zur Begründung führt er an, dass der Kanton Schwyz bei der Einführung der MuKEn 2014 keine Vorreiterrolle spielen wolle und dass zuerst die konkrete Ausgestaltung der Energiestrategie des Bundes abgewartet werden soll.

Staatskanzlei
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