Navigieren im Kanton Schwyz

Teilrevision Nutzungsplan Ibergeregg

Änderungen treten auf den 1. September 2013 in Kraft

Schwyz, 29. August 2013

Teilrevision Nutzungsplan Ibergeregg

Änderungen treten auf den 1. September 2013 in Kraft

 

(UD/i) Auf den 1. September 2013 setzt das Umweltdepartement eine Teilrevision des Nutzungsplans Ibergeregg in Kraft. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Korridore und die Zone für Wintertourismus. Es ergeben sich Erleichterungen für Skitourenfahrer und Schneeschuhläufer.

Der kantonale Nutzungsplan Ibergeregg ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Inzwischen hat sich gezeigt, dass für einen wirkungsvollen Vollzug verschiedene Änderungen vorgenommen werden müssen. Das zuständige Umweltdepartement hat deshalb eine Teilrevision des Nutzungsplans (Karte und Verordnung) durchgeführt. Der revidierte Planentwurf lag vom 9. November bis 10. Dezember 2012 öffentlich auf. Es gingen zwei Einsprachen ein. Diese sind inzwischen rechtskräftig erledigt. Das Umweltdepartement setzt die Teilrevision nun auf den 1. September 2013 in Kraft.

Am meisten Bedeutung für die Öffentlichkeit haben - so Umweltdirektor Andreas Barraud - die Änderungen an den Korridoren für Wintertourismus in den Gebieten Spital, Amselspitz, Spätzeren und Bögliegg. Die „Spitalroute“ ist neu Korridor für Wintertourismus. Schneeschuhläufer und Skitourenfahrer dürfen nun vom 1. Dezember bis 1. April auf der direkten Strecke Höchgütsch - Spital verkehren. Dafür wurde aber der Korridor auf der Umwegroute Höchgütsch - Regenegg - Spital aufgehoben. Im Bereich Amselspitz verläuft der Korridor neu auf der Amselspitzkrete. In den Gebieten Spätzeren (Oberiberg) und Bögliegg (Einsiedeln) wurden zwei zusätzliche Korridore für Wintertourismus bezeichnet. Der erste ermöglicht den Zugang von der Spätzeren zum Korridor im Gebiet Leimgütsch/Heiken. Der zweite gewährt den Zugang vom Gebiet Hummel zum Korridornetz im Schutzgebiet.

Mit der Änderung der Zone für Wintertourismus im Gebiet Halbegg - Zwäcken werden zudem die Abfahrt für Skitourenfahrer auf die Zwäckentobelstrasse erleichtert sowie die spätere Anlegung einer Abfahrtspiste zur künftigen Talstation des geplanten Sessellifts Stägleren ermöglicht.

Weitere Änderungen sind die Bezeichnung eines öffentlichen Fusswegs zum Klettersteig am Gross Schijen, der Erlass eines Campierverbots im gesamten Schutzgebiet und die Schaffung einer Grundlage für die Ahndung von Fahrverbotsverletzungen mit Ordnungsbussen anstatt wie bisher mit aufwendigen Verzeigungen.

Der revidierte Nutzungsplan (Schutzplan und Schutzverordnung) sowie der Änderungsbeschluss vom 26. August 2013 und die Änderungskarte sind unter „Kantonale Naturschutzgebiete“ unter diesem Link einsebar.

Umweltdepartement
Information

 

 

 

 

 

                  

 

 

 

 

 

 


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken