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Hochwasserschutz am Lauerzersee: Umweltverträglichkeitsprüfung inklusive Wehrreglement

Grundlage für den Entscheid über das weitere Vorgehen

(AWB/i) Die wiederkehrenden Hochwasser am Lauerzersee gefährden keine Menschenleben, verursachen aber beträchtlichen Sachschaden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie den Hochwasserrisiken mit und ohne Seeregulierung begegnet werden kann. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) inkl. Wehrreglement soll aufzeigen, wie sich eine Seeregulierung gesetzeskonform umsetzen liesse.

Die Möglichkeiten zur Reduktion der Hochwasserrisiken am Lauerzersee wurden in einer Studie im Jahr 2015 erarbeitet. In einem Folgeauftrag 2016 wurden anschliessend Massnahmen mit und ohne Seeregulierung untersucht.

Objektschutz oder Seeregulierung
Dem Hochwasser kann mit direkten Schutzmassnahmen an den gefährdeten Bauten oder mit einer Seeregulierung begegnet werden. Mit einer Seeregulierung wird der Hochwasserpegel reduziert. Dies bedingt aber eine Kapazitätserhöhung des Abflusses an der Seeweren. Das kann entweder durch einen Totalausbau der Seeweren oder mit einem Hochwasserentlastungsstollen durch den Urmiberg erfolgen. Durch eine Stollenlösung wäre ein Ausbau der Seeweren ab dem Einlaufbauwerk nötig. Das kritische, dicht besiedelte Gebiet in Unterseewen könnte so umgangen werden.

Weitere Abklärungen nötig
Damit die Variante zur Seeregulierung beurteilt und mit dem Objektschutz verglichen werden kann, sind die ökologischen Auswirkungen aufzuzeigen. Dabei geht es insbesondere um die Moorlandschaft am Lauerzersee als Teil des Bundesinventars der Landschaften von nationaler Bedeutung. Nach Vorliegen der UVP inkl. Wehrreglement wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Umweltdepartement
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