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Totalrevision Natur- und Heimatschutzgesetz

Start des Vernehmlassungsverfahrens

Schwyz, 29. September 2016

Totalrevision Natur- und Heimatschutzgesetz

Start des Vernehmlassungsverfahrens

 

(Stk/i) Das kantonale Gesetz über den Natur- und Heimatschutz und die Erhaltung von Altertümern und Kunstdenkmälern (KNHG) stammt aus dem Jahr 1927. Es ist aktuell das älteste kantonale Gesetz und vermag in der heutigen Form den Anforderungen des Natur- und Heimatschutzes, insbesondere den Belangen der Denkmalpflege, nicht mehr zu genügen. Damit mehr Klarheit und Rechtssicherheit in diesem sensiblen Bereich (v.a. Denkmalpflege) erreicht werden kann, hat der Regierungsrat im vergangenen Jahr das Bildungsdepartment beauftragt, eine revidierte Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

Das bald 90-jährige KNHG ist in vielen Teilen lückenhaft und bringt viele Unklarheiten mit sich. Die aus heutiger Sicht ungenügend definierten Begrifflichkeiten, Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten führten in jüngster Zeit wiederholt zu Unsicherheiten bei Bauherrschaften. Viele der bestehenden Gesetzes-Lücken konnten in den vergangenen Jahren durch Regierungsratsbeschlüsse oder Verwaltungsgerichtsentscheide zwar geschlossen werden; es ist dem betroffenen Bürger heute jedoch kaum möglich, sich innert nützlicher Frist über die aktuelle Rechtslage, insbesondere im Bereich Denkmalpflege, umfassend zu informieren.

Nebst der Denkmalpflege bedürfen auch die Archäologie und der Landschaftsschutz klarerer rechtlicher Grundlagen. Gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht zudem aufgrund der in den letzten Jahren erfolgten Entwicklung in anderen Rechtsbereichen, so namentlich auf dem Gebiet des Raumplanungsrechts. Der Naturschutz hingegen ist bereits im Gesetz über den Biotop- und Artenschutz sowie den ökologischen Ausgleich geregelt.

Vor diesen Hintergründen hat der Regierungsrat im Herbst 2015 eine Projektgruppe (bestehend aus Vertretern der betroffenen kantonalen Fachstellen sowie je eines Vertreters des Verbandes der Schwyzer Gemeinden und Bezirke (VSZGB) und des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA)), unter der Leitung des Bildungsdepartements beauftragt, die Totalrevision des KNHG an die Hand zu nehmen.

Am 25. März 2015 haben zudem Kantonsrat Christoph Weber und fünf Mitunterzeichnende das Postulat P 4/15 (Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen fürs Bauen) bezüglich der Rechtsgrundlagen der Denkmalpflege eingereicht. Das Postulat wurde mit Kantonsratsbeschluss vom 21. Oktober 2015 erheblich erklärt.

Wesentliche Änderungen oder Neuerungen der vorliegenden Gesetzesvorlage betreffen beispielsweise die Zuständigkeiten der kantonalen Denkmalpflege im Bereich Ortsbildschutz. Neu soll zudem ein eigentliches Schutzinventar geschaffen werden. Daneben soll (ähnlich dem heutigen KIGBO) ein Hinweisinventar erstellt werden. Dieses beinhaltet all jene Objekte, bei denen eine Schutzvermutung besteht und ist lediglich behördenverbindlich. Die Vorlage sieht im Weiteren die Schaffung einer «Heimatschutz-Kommission» vor, die sich mit strittigen Fällen aus den Bereichen Denkmalpflege, Archäologie und Landschaftsschutz auseinandersetzen soll. Damit sollen breiter abgestützte Entscheide in umstrittenen Fällen ermöglicht werden.

Der Regierungsrat hat nun die Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens beschlossen. Es dauert bis zum 31. Dezember 2016.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Vernehmlassungsbericht und Vernehmlassungsvorlage


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