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Der Wolf im Kanton Schwyz - die Fakten

Information, Prävention und Unterstützung als Grundlage für den Umgang mit dem Wolf

(ANJF/i) Das Thema Wolf sorgt in der Öffentlichkeit regelmässig für eine hohe Aufmerksamkeit. Nicht immer stimmen dabei die Wahrnehmung und die Fakten überein. Im Kanton Schwyz wurden beispielsweise im vergangenen Jahr keine Schäden an Nutztieren durch den Wolf nachgewiesen. Mit Information, Prävention und Unterstützung will der Kanton Schwyz der Wolfspräsenz Rechnung tragen.

Der Wolf wurde im Jahr 1794 im Kanton Schwyz ausgerottet. Erstmals tauchten seither im Jahr 2009 und 2014 wieder Wölfe den Kanton Schwyz auf. Im Herbst 2015 wurde erneut ein Wolf bestätigt, der mehrere Male im Gebiet um den Sihlsee nachgewiesen wurde. Dasselbe Tier wurde auch im Jahr 2016 immer wieder gesehen.

Bisher geringe Auswirkungen
Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) ist daran interessiert, über möglichst viele Informationen zum Wolf zu verfügen, der sich im Kanton Schwyz aufhält. Das naturgemäss grosse Streifgebiet der Wölfe und häufig schwierig verwertbare Hinweise auf mögliche Wolfssichtungen erschweren aber gesicherte Erkenntnisse. Trotzdem lässt sich festhalten, dass die Wolfspräsenz im Kanton Schwyz bisher keinen nachweisbaren Einfluss auf den Wildbestand hatte. Im Jahr 2016 wurden auch keine Schäden an Nutztieren durch den Wolf nachgewiesen. Aufwand verursacht die Wolfspräsenz aber trotzdem.

Rasche Informationen sind hilfreich
Das ANJF setzt zusammen mit dem Amt für Landwirtschaft (AfL) auch im laufenden Jahr auf die drei Säulen Information, Prävention und Unterstützung. Rasche Informationen sind vor allem für die Nutztierhalter wichtig, damit sie sich umgehend auf eine allfällige Wolfspräsenz einstellen können. Zu diesem Zweck betreibt das AfL einen SMS-Dienst, der die Landwirte über Wolfssichtungen informiert. Wichtig ist, dass Meldungen an die zuständigen Behörden rasch erfolgen, damit diese umgehend reagieren können. Bei der Prävention unterstützt das AfL die Nutztierhalter mit Beratungen zum Herdenschutz und stellt für den sofortigen Einsatz ein Notfallset mit Zäunen und Verblendungen sowie im Bedarfsfall sogar einen Herdenschutzhund zur Verfügung. Unterstützung erhalten die Landwirte auch durch die Wildhüter, die bei einem vermuteten Schadenfall ihre Dienste rasch und unkompliziert anbieten.

Die Umsetzung dieser Massnahmen soll ermöglichen, dass der gesetzliche Schutz des Wolfes mit den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung und der Nutztierhalter vereinbart werden kann.

Umweltdepartement
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