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Planungshilfe für das Bauen in der Landschaft

Empfehlungen für Bauherren und Architekten

(VD/i) Ausserhalb der Bauzonen und speziell in Landschaftsschutzgebieten gelten erhöhte Anforderungen an die landschaftliche Einpassung von Bauten und Anlagen. Doch was bedeutet das im Detail? Um Bauherren und Architekten bei der Ausarbeitung von Bauprojekten ausserhalb der Bauzonen zu unterstützen, hat der Kanton Schwyz die Planungshilfe „Bauen in der Landschaft“ veröffentlicht.

Die herausragende Landschaft im Kanton Schwyz ist ein wichtiger Standortfaktor. Sie ist identitätsstiftend und von grosser Bedeutung für die Lebensqualität, die Naherholung und den Tourismus. Die Erhaltung der charakteristischen Eigenheiten der Schwyzer Kulturlandschaft ist deshalb von grossem öffentlichem Interesse. Das landschaftlich angepasste Bauen und die Schonung des Landschaftsbilds sind denn auch gesetzlich vorgegeben.

Weiterführung der traditionellen ländlichen Baukultur
Unsere Kulturlandschaft ist wesentlich von der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung und der traditionellen bäuerlichen Bauweise geprägt. Typische Hofgebilde mit den Hauptelementen Wohnhaus und Stall, einzeln stehende kleine Ställe oder Remisen sowie Alpgebäude charakterisieren diese Kulturlandschaft ausserhalb der Bauzonen. Dieser Landschaftscharakter soll erhalten werden, indem die traditionelle und ortsübliche Bauweise bewahrt beziehungsweise in einem technisch und architektonisch zeitgemässen Standard interpretiert und damit weitergeführt wird. Das Bauen in der Landschaft stellt deshalb einen besonders hohen Anspruch an die Architektur und die Eingliederung von Bauten in die Umgebung.

Planungshilfe ohne neue rechtliche Normen
Die neue Planungshilfe „Bauen in der Landschaft“ zeigt Ansätze für gute Lösungen hinsichtlich der Gestaltung von Bauten und Anlagen und ihrer Einordnung in die umgebende Landschaft auf und dient als Orientierungshilfe für Bauherren und Architekten. Gleichzeitig soll sie die kommunalen und kantonalen Bewilligungsbehörden bei der Prüfung von Baugesuchen unterstützen und damit die Einheitlichkeit der Beurteilung im ganzen Kanton gewährleisten. In der Planungshilfe werden einheitliche Grundsätze und Empfehlungen definiert.

Volkswirtschaftsdepartement
Information

Dokumentation: Die Planungshilfe "Bauen in der Landschaft"


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