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Aufhebung der Planungszone im Gebiet Fällmis und Öltrotte

(BD/i) Um sich für die verkehrliche Entlastung von Freienbach und Wollerau alle Optionen offen zu halten, hat das Baudepartement des Kantons Schwyz die im Frühjahr 2013 erlassene Planungszone im März 2016 um zwei Jahre verlängert. Jetzt wird die Planungszone vorzeitig aufgehoben.

Mit der Verschiebung des Autobahnanschlusses vom Dorfzentrum ins Gebiet Öltrotte soll die Gemeinde Wollerau vom Verkehr entlastet werden. Die Planung geriet ins Stocken, nachdem die Gemeinde Freienbach 2010 den Projektierungskredit für den dazugehörigen Autobahnzubringer Fällmistunnel abgelehnt hatte.

Die Bevölkerung wurde 2013 erstmals darüber informiert, dass eine Verschiebung des Autobahnanschlusses Wollerau ins Gebiet Öltrotte möglicherweise ohne Fällmistunnel und nur mit dem „Zubringer Stegacker-Brücke“ machbar ist. Dies allerdings in Verbindung mit flankierenden Massnahmen.

Um sich für die Zukunft dennoch sämtliche Möglichkeiten zu sichern, hat das kantonale Baudepartement im Frühjahr 2013 eine Planungszone für das Gebiet des auf Eis gelegten Nutzungsplans „Zubringer Wilenstrasse“ sowie für den Bereich der vom Bundesamt für Strassen ASTRA ausgearbeiteten Projektierungszone „Verlegung Anschluss Wollerau“ erlassen.

Der Kanton hat die von der Planungszone betroffenen Landeigentümer kontaktiert und diverse Gespräche geführt, in einem Fall die Möglichkeit eines Landerwerbs geprüft, jedoch noch keine abschliessende Lösung gefunden. Zusätzlich wurden die Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit der alternativen Variante „Zubringer Stegacker-Brücke“ abgeschlossen. Das Resultat fiel mehrheitlich positiv aus, vorbehalten bleibt die abschliessende Beurteilung nach Vorliegen des Bauprojekts. Gestützt auf diese Ausgangslage wird die Planungszone per 28. April 2017, und damit ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen, aufgehoben.

Neues Projekt für die „Anschlussverlegung Wollerau“

Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat sich bereit erklärt, in Zusammenarbeit mit dem Kanton ein neues Projekt für die Verlegung des Anschlusses Wollerau mit „Zubringer Stegacker-Brücke“ zu starten. Der Kostenteiler für dieses Vorhaben zwischen Bund und Kanton wird neu festgelegt. Heisst die Regierung den Kostenteiler gut, erfolgt in einem nächsten Schritt die Ausarbeitung des Ausführungsprojekts, für welches das bundesrechtliche Plangenehmigungsverfahren für Nationalstrassen Anwendung findet.

Mittelfristige verkehrliche Massnahmen in Wollerau

Der Zeithorizont bis zur Auflage und Realisierung der Projekte „Verschiebung Anschluss Wollerau“ und „Zubringer Stegacker-Brücke“ ist lang. Das Verkehrsaufkommen in den Spitzenstunden im Dorfkern von Wollerau ist jedoch schon heute hoch. Deshalb hat die Gemeinde Wollerau ein Planungsbüro beauftragt, mittels einer Studie die Wirksamkeit von Pförtner- und Dosierungsanlagen zu simulieren und zu bewerten. Aufgrund der positiven Resultate haben sich der Kanton und die Gemeinde mit dem Einverständnis des ASTRA entschieden, ein Projekt mit voraussichtlich drei Lichtsignalanlagen zu realisieren. Federführend ist der Kanton. Mit diesen Dosierungsmassnahmen sollen die Verkehrsmengen im Bereich Kreisel Zentrum Wollerau begrenzt und die Leistungsfähigkeit des bestehenden Strassennetzes lokal beeinflusst werden. Vorausgesetzt, dass keine gravierenden Einsprachen das Projekt verzögern, ist die Fertigstellung der Anlagen auf 2020 realistisch.

Baudepartement


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