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Massnahmen Entlastungsprogramm 2014-2017

70 Massnahmen mit einem Entlastungsvolumen von 20 bis 30 Mio. Franken

Schwyz, 19. August 2013

Massnahmen Entlastungsprogramm 2014-2017

70 Massnahmen mit einem Entlastungsvolumen von 20 bis 30 Mio. Franken

 

(FD/i) Der Regierungsrat hat nach der Sommerpause den Beschluss gefasst, von mehr als 100 erarbeiteten und geprüften Entlastungsmassnahmen 70 Massnahmen weiterzuverfolgen und detailliert zu prüfen. Die finanzielle Wirkung dieses Massnahmenpakets des Entlastungsprogramms 2014–2017 beläuft sich auf rund 20 bis 30 Mio. Franken. Gleichzeitig wird mit der in die Vernehmlassung gegebenen Teilrevision des Steuergesetzes die Erzielung von rund 60 Mio. Franken Mehrertrag in Steuerteilbereichen angestrebt.

Umsetzung von drei Massnahmen-/Sparpaketen seit 2006
Eine Mehrheit der Kantone hatte im Rechnungsjahr 2012 Defizite zu verzeichnen. Auch für das Jahr 2013 und die anschliessenden Finanzplanjahre budgetiert die grosse Mehrheit der Kantone Aufwandüberschüsse. Der Kanton Schwyz gehört auch dazu. Auch wenn die Defizite kurzfristig mit Eigenkapitalreserven aufgefangen werden können, ist es offensichtlich, dass der kantonale Finanzhaushalt ausgeglichen werden muss. Dazu hat der Regierungsrat Ende 2012 den Auftrag zum Entlastungsprogramm 2014–2017 verabschiedet. Der Kanton Schwyz hat seit 2006 drei Massnahmen-/Sparpakete mit einer Entlastungswirkung von rund 85 Mio. Franken umgesetzt. Ernüchternd ist allerdings, dass das gleichzeitige Ausgabenwachstum der Beiträge in den Nationalen Finanzausgleich (von 2008 bis 2014: 100 Mio. Franken) sowie die Steigerung der gebundene Ausgaben im Sozial-, Gesundheits-, Verkehrs- und Bildungsbereich die Entlastungsanstrengungen nachgerade wieder zunichtegemacht haben.

Umfassendes Massnahmenpaket durch Regierungsrat beschlossen
Von April bis Juli 2013 wurden im Auftrag des Regierungsrates von allen Departementen mehr als 100 Entlastungsmassnahmen erarbeitet und geprüft. An seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hat sich der Regierungsrat mit sämtlichen Massnahmen auseinandergesetzt und entschieden, 70 Massnahmen weiterzuverfolgen und detailliert zu überprüfen. Die Massnahmen betreffen Aufgaben- und Leistungsreduktionen aller Departemente und beinhalten Kompetenzzuständigkeiten sowohl des Kantonsrat als auch des Regierungsrates. Das Paket hat ein Entlastungsvolumen von rund 20 bis 30 Mio. Franken, mehrheitlich mit Wirkung ab dem Jahre 2015. Die vom Regierungsrat beschlossenen Massnahmen sollen Bestandteil des Berichts und der Vorlagen zum Entlastungsprogramm 2014–2017 an den Kantonsrat bilden. Der Kantonsrat soll bis Anfangs 2014 über die Massnahmen in seinem Zuständigkeitsbereich beschliessen.

Sowohl Aufgaben- und Leistungsreduktion als auch Mehreinnahmen in Steuerteilbereichen
Gleichzeitig mit den Massnahmen zur Aufgaben- und Leistungsreduktion, hat sich der Regierungsrat auch intensiv mit der Optimierung der Ertragsseite auseinandergesetzt. Mit der Revision des Steuergesetzes werden durch die Optimierung von Steuerteilbereichen Mehrerträge im Umfang von rund 60 Mio. Franken angestrebt. Übergeordnete strategische Zielsetzung bleibt ganz klar der Erhalt der Steuerattraktivität im interkantonalen Vergleich. Die Schwyzerische Steuerstrategie war und ist ein Erfolgsmodell. Sie wird es mit den entsprechenden Gesetzesänderungen auch in Zukunft sein.

Finanzdepartement
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