Die totalrevidierte Jagd- und Wildschutzverordnung (JWV) wird per 1. Mai 2018 in Kraft gesetzt. Neu geregelt werden insbesondere die Voraussetzungen für die Jagdprüfung. Ein stärkeres Gewicht erhält die Wildschadenprävention, um die Akzeptanz der Geschädigten zu erhöhen.