Navigieren im Kanton Schwyz

Physische Gewalt

Bei der physischen Gewalt stehen die Straftatbestände der Sachbeschädigung, Tätlichkeit und Körperverletzung im Vordergrund. Sie kann sowohl im häuslichen / privaten Bereich in Erscheinung treten, als auch in der Öffentlichkeit.

Wenn Sie Zeuge oder Zeugin von Gewalt werden, handeln Sie wie folgt:

  • Achten Sie auf den Tathergang und die Täter.
  • Organisieren Sie Hilfe und rufen Sie die Polizei via Notruf 117.
  • Fordern Sie andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf. Rasche Hilfe kann die Opfer vor Schlimmerem bewahren.
  • Kümmern Sie sich um das Opfer bis zum Eintreffen der Polizei. Opfer benötigen Hilfe und Zuwendung.
  • Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

Denken Sie daran, jeder und jede kann einmal selbst auf beherzte Helfer und aussagebereite Zeugen angewiesen sein.

Jugendgewalt

Die Expertenmeinungen über die Ursachen von Gewalt unter Jugendlichen gehen auseinander. Die wichtigsten Einflussfaktoren sind aber der Wunsch nach sozialer Anerkennung, Gruppendruck, Hilflosigkeit bei schwierigen Gefühlen, geringe Frustrationstoleranz und Langeweile.

Tipps für Eltern und Erziehungsberechtigte

  • Zeigen Sie Interesse an den Freundinnen und Freunden und am Freizeitverhalten Ihres Kindes.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kind regelmässig nach seinem Alltag.
  • Setzen Sie Grenzen, bestehen Sie auf gemeinsame Vereinbarungen und Regeln im Zusammenleben.
  • Achten Sie auf den Medienkonsum, das heisst auf die Zeit, die Ihr Kind vor dem Fernseher und im Internet verbringt.
  • Sprechen Sie regelmässig mit den Lehrpersonen Ihres Kindes.
  • Informieren Sie sich bei erzieherischen Schwierigkeiten über Angebote der Schulberatung und der Elternbildung.
  • Nutzen Sie Elternabende als Gelegenheit, um andere Eltern kennen zu lernen.
  • Hören Sie zu und unterstützen Sie Ihr Kind, wenn es von Gewalterfahrungen in der Schule, in der Freizeit, um Ausgang oder beim Sport erzählt.
  • Gehen Sie darauf ein, wenn Ihr Kind von Gewalttaten erzählt, Andeutungen darüber macht oder sich anders verhält als sonst.
  • Reden Sie mit Ihrem Kind, hören Sie zu und behalten Sie einen kühlen Kopf, wenn sich Ihr Verdacht bestätigt.
  • Sich wehren heisst auch, nach fachlicher Beratung möglichst rasch eine Anzeige zu erstatten, damit das Unrecht bekannt wird und der oder die Täter belangt werden.
  • Erklären Sie Ihrem Kind, dass es aggressivem Verhalten auch aus dem Weg gehen kann, indem es auf Provokationen nicht reagiert, Beleidigungen nicht beantwortet und im Zweifelsfall davonläuft. Weglaufen ist nicht feige sondern Selbstschutz.

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken