Navigieren im Kanton Schwyz

Vandalismus - Sachbeschädigungen

Vandalismus ist die blinde Zerstörungswut oder Zerstörungslust, die sich zumeist in Form von Sachbeschädigung äussert. Für Vandalismus kennt das Strafrecht keinen eigenen Straftatbestand. Vandalenakte können aber zahlreiche Straftatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB) erfüllen.

Vandalismus nimmt stetig zu und ist nicht zu übersehen: Verunstaltete Hausfassaden oder aufgeschlitzte Sitzüberzüge in öffentlichen Verkehrsmitteln führen uns das immer wieder vor Augen. Die rasche Beseitigung von Graffiti oder die Reparatur von Beschädigungen demotivieren den Täter. Vandalenakte werden leider vornehmlich von Jugendlichen ausgeübt; oftmals aus Langeweile, Frustration oder Wut. Meist erfolgen Sachbeschädigungen aus der Gruppe heraus. Unter dem Einfluss der Gruppe werden Kinder oder Jugendliche oft zu einem unkontrollierten kollektiven Verhalten gedrängt. Drogenkonsum und Alkohol verstärken diesen Effekt noch weiter. Selten sind sich die Kinder oder die Jugendlichen der straf- oder der zivilrechtlichen Konsequenzen bewusst.

Was tun gegen Vandalismus?

  • Schauen Sie nicht weg, wenn Sie beobachten, dass jemand öffentliche Einrichtungen oder Privateigentum beschädigt.
  • Greifen Sie nie selbst ein! Gewalt gegen Sachen kann leicht auch zu Gewalt gegen Personen werden, zumal dann, wenn Alkohol im Spiel ist oder wenn eine Gruppe von Tätern auftritt.
  • Beobachten Sie das Geschehen genau und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
  • Melden Sie Ihre Feststellungen sofort der Polizei über die Notrufnummer 117.
  • Fotografieren Sie eventuell mit dem Handy den Schaden und erstatten Sie sofort Strafanzeige.

Weitere Informationen

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken