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Internet und Handy

Im Umgang mit den Medien auf Internet und Handy ist es wichtig, dass sich die Nutzer die nötige Medienkompetenz aneignen. Nur so kann sichergestellt weden, dass eine sichere Nutzung möglich ist.

Medienkompetenz bedeutet, bewusst und vor allem verantwortungsbewusst mit Medien umzugehen. Dazu gehört das Wissen, wie man seine Bedürfnisse nach Informationen und Unterhaltung mit Medien erfüllen kann, aber auch das Hinterfragen sowohl der Medien als auch des eigenen Medienkonsums. Zudem bedeutet ein kompetenter Umgang mit digitalen Medien:

  • Vorsichtig sein mit persönlichen Daten im Internet,
  • Informationen kritisch prüfen,
  • Beachten von allgemeinen Umgangsregeln,
  • Regelmässig von digitalen Ablenkungen abschirmen.
  • Kennen der strafrechtlichen Grenzverletzungen.

Das eigene Bild: Alles was Recht ist!

Rund um Internet und Handy stellt sich auch die Frage des Rechts am eigenen Bild. Mit dem Handy ist eine Kamera ständig verfügbar und die Bilder können im Handumdrehen ins Internet gestellt werden. Wie dürfen Bilder von Personen im Netz verwendet werden? Was für rechtliche Regelungen gibt es? Wie kann ich mich wehren? Auf all diese Fragen gibt die Broschüre «Das eigene Bild: Alles, was Recht ist» Auskunft.

Pornografie: Alles was Recht ist!

Der «Jugendschutzartikel» (Art. 197 Absatz 1) soll der ungestörten sexuellen Entwicklung Jugendlicher dienen. Er besagt, dass es verboten ist, einer Person unter 16 Jahren pornografisches Material zugänglich zu machen, d.h. solches Material, dessen Produktion, Besitz und Konsum für Erwachsene erlaubt ist (= legale Pornografie). Wenn allerdings Jugendliche unter 16 Jahren das pornografische Material, das sie im Internet gefunden haben, ihrerseits anderen Jugendlichen unter 16 Jahren zeigen (auch über Smartphones schicken oder sonstwie zugänglich machen), werden sie selbst zum Anbieter und machen sich strafbar. Bereits Kinder ab 10 Jahren können in der Schweiz vom Gesetz zur Rechenschaft gezogen werden!

Das Schweizer Strafrecht benennt nebst der legalen Pornografie ausserdem drei Formen von Pornografie, die allgemein (selbst für Erwachsene) verboten sind (= illegale Pornografie, Art. 197 Absatz 4, 5 StGB). Das sind sexuelle Darstellungen

  • mit Kindern unter 18 Jahren, egal in welcher Form sie mitwirken. Dazu gehören auch Handlungen an sich selbst oder an anderen Kindern (kinderpornografisches Bildmaterial)
  • mit Tieren
  • mit Gewalttätigkeiten

Auf Fragen rund um die Thematik Pornografie gibt die Broschüre «Pornografie: Alles, was Recht ist» Auskunft.

Sexting

Unter Sexting versteht man die Weitergabe von eigenen, erotischen Bildern via Smartphone oder Internet. Das spätere Opfer verschickt gutgläubig freizügige Fotos von sich an den Partner oder an bekannte Menschen, denen sie gefallen wollen. Bei einer späteren Unstimmigkeit können solche Bilder zur Erpressung oder Nötigung missbraucht werden. Oder sie können weiterverbreitet werden oder gar an die Öffentlichkeit gelangen. Die Folgen sind gravierend, denn die Verbreitung der Bilder ist nicht kontrollierbar und sie sind oft auch Jahre später noch im Internet zu finden, oft zugänglich für jedermann.
Sexting ist vor allem unter Jugendlichen stark verbreitet. Oft werden die Gefahren unterschätzt. Nebst der Tatsache, dass man durch die Weitergabe von eigenen Nacktbildern in eine grosse Opferrolle geraten kann, besteht auch die Gefahr, dass man sich als minderjährige Person zusätzlich strafbar macht. Verschickt man nämlich Nacktbilder von seinem eigenen, minderjährigen Körper, kann der Straftatbestand der ‚Herstellung und Weitergabe von kinderpornografischem Bildmaterial‘, gemäss Strafgesetzbuch Art. 197 Abs. 4 und 5 (Harte Pornografie), erfüllt sein.

So schützen Sie sich vor Sexting:

  • Verschicken Sie nie erotische Bilder – auch nicht an Ihnen bekannte Personen.
  • Speichern Sie kein erotisches Bildmaterial auf Ihrem Computer oder Handy.
  • Wenn Ihnen damit gedroht wird, Ihre intimen Bilder zu veröffentlichen, oder Ihre intimen Bilder bereits digital verbreitet wurden, gehen Sie zur Polizei!

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