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Schwyz aktuellAmt für Wirtschaft 12. Dezember 2018 SteuerreformKanton Schwyz auch zukünftig mit attraktiver Unternehmensbesteuerung Der Schwyzer Regierungsrat ist entschlossen, auch in Zukunft eine moderate Steuerbelastung für Unternehmen sicherzustellen, die schweizweit und international konkurrenzfähig ist. Dazu soll der Gewinnsteuersatz von 2.25 auf 1.95 Prozent und der Minimalsteuersatz von 0.4 auf 0.03 Promille gesenkt werden. Der Regierungsrat stellt dem Kantonsrat den Antrag, das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) für juristische Personen entsprechend umzusetzen. Mit dem neuen Gewinnsteuersatz würde sich die effektive Steuerbelastung für juristische Personen in allen Gemeinden des Kantons reduzieren. In den Gemeinden Wollerau, Freienbach und Feusisberg im Bezirk Höfe läge die Steuerbelastung neu bei rund 11.84 bis 12.00 Prozent und damit national wie auch international auf einem äusserst attraktiven Niveau. Gezielte Förderung von Forschung und Entwicklung Neben den Tarifmassnahmen bei den Gewinn- und Minimalsteuern will der Regierungsrat den Kanton Schwyz auch als Standort für Forschung und Entwicklung stärken. Er sieht einen maximalen Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung von 50 Prozent und eine maximale Entlastung von 90 Prozent für Erträge aus der Patentbox vor. Damit wird der Standort insbesondere für neu zuziehende Unternehmen aus den zukunftsorientierten Branchen Digital- und Medizintechnik, Biotechnologie, Elektronik und Robotik interessant. |
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