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Liebe Leserin, lieber LeserDie elektronische Vergabeplattform Simap (Système d’information sur les marchés publics en Suisse) war vor 20 Jahren eines der ersten eGovernment-Projekte in der Schweiz, als der Begriff «Digitalisierung» noch längst nicht zum allgemeinen Vokabular gehörte. Schon damals war die Idee, zur Verbesserung des Wettbewerbs öffentliche Beschaffungen möglichst breit bekanntzumachen und die administrativen Aufwände zu reduzieren. War ursprünglich das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) bzw. dessen elektronische Form SHAB-online Träger der Publikationen, konnte 2009 eine neu geschaffene Plattform diese Funktion übernehmen. Zur Weiterentwicklung der Simap-Plattform zu einer modernen Webanwendung wurde vor über fünf Jahren das Projekt KISSimap (Keep It Simple & have Smart interfaces + simap.ch) gestartet. Und nun steht es also, nach einer langen Entwicklungsphase, vor der Tür, das «neue» Simap! Ab 1. Juli können Ausschreibungen, Zuschläge, Abbrüche etc. auf einer anwenderfreundlicheren Oberfläche publiziert werden. Die neue Simap-Plattform geht mit einem funktionalen Basis-Umfang in Betrieb und wird danach laufend erweitert. Zu Beginn werden noch nicht alle bekannten Funktionalitäten zur Verfügung stehen. Mit Release 1.2 im 3. Quartal 2024 soll dann aber auch die elektronische Angebotseinreichung, ein zentraler Kernpunkt der Neuentwicklung, möglich sein. Probieren Sie es aus! Urs Achermann, Kompetenzstelle Beschaffungswesen AktuellNeue elektronische Vergabeplattform Simap.chAm 1. Juli 2024 wird die neu gebaute Beschaffungsplattform Simap in Betrieb gehen. Sie ist unter www.simap.ch erreichbar. Alle neuen Beschaffungen müssen ab diesem Zeitpunkt auf dem neuen Simap.ch erstellt und publiziert werden. Beschaffungen, die noch auf der heutigen Plattform begonnen wurden, werden auf der heutigen Plattform abgeschlossen. Diese ist ab dem 1. Juli 2024 unter old.simap.ch erreichbar. Es werden keine Beschaffungsstellen-Profile auf die neue Plattform übernommen. Das heisst, die Beschaffungsstellen müssen sich neu registrieren und ihre Daten neu erfassen. Dies bietet die Gelegenheit, Mehrfacherfassungen zu reduzieren. Jede/r Mitarbeitende einer Beschaffungsstelle wird neu ein persönliches Benutzerkonto haben. Um Publikationen erstellen zu können, muss sich der/die Mitarbeitende zuerst registrieren und sich dann bei einer Beschaffungsstelle (die jeweilige Organisationseinheit) anmelden. Seit 21. Mai 2024 steht eine Schulungsplattform (educ.simap.ch) zur Verfügung. Benutzerinnen und Benutzer können beliebige Beispiel-Publikationen erstellen und publizieren – die jedoch niemals auf der produktiven Plattform erscheinen werden. Da die Bedienung der neuen, intuitiven Plattform ohne Kurs problemlos möglich ist, werden keine spezifischen Schulungen angeboten. Stattdessen stehen auf der Plattform (unter Onlinehilfe) Erklärvideos bereit, die das Bedienen der neuen Plattform erläutern. Zudem ist auf der Webseite der Kompetenzstelle Beschaffungswesen eine Kurzanleitung für die Registrierung/das Login sowie die Erstellung von Publikationen verfügbar (siehe hier am Seitenende). Schwellenwerte 2024-2025Die Schwellenwerte der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (IVöB 2001) und vom 19. November 2019 (IVöB 2019) bleiben gemäss Mitteilung des INöB für 2024/2025 unverändert. Die Schwellenwerte des Bundes bleiben ebenfalls unverändert. BemerkenswertUnzulässige ZuschlagskriterienDas Verfassungsgericht des Kantons Jura hat eine Passage im kantonalen Beitrittsgesetz zur IVöB 2019 kassiert, in welchem es den betroffenen Vergabestellen ermöglicht wurde, die beiden Zuschlagskriterien «Verlässlichkeit des Preises» und «Unterschiedliche Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistungen erbracht werden» zu verwenden. (Trib. Cant. JU, CST 1/2023, 14.12.2023) Ausbildung Spezialist/in öffentliche BeschaffungUm für den Umgang mit öffentlichen Beschaffungen entsprechende Fachkompetenzen aufzubauen und das Berufsfeld zu professionalisieren, wurde ein entsprechender öffentlicher Abschluss entwickelt: Spezialist/Spezialistin öffentliche Beschaffung mit eidg. Fachausweis. Spezialistinnen/Spezialisten öffentliche Beschaffung stellen insbesondere durch die Wahl und Ausgestaltung des Verfahrens sicher, dass öffentliche Beschaffungsvorhaben entsprechend den jeweils anwendbaren rechtlichen Grundlagen und Verfahrensvorschriften korrekt und effizient umgesetzt werden. Weitere Angaben zum Berufsbild und zur Berufsprüfung finden Sie hier. Cases – RechtsprechungC.1. Zuschlagskriterium ÖkologieDie Vergabestelle suchte im Sinne der Ökologie Sammelbehälter bzw. Fahrzeuge mit einem möglichst grossen Transportvolumen für Glas und Alu/Weissblech. Die Beschwerdeführerin bot «Spezialcontainer mit vier Kammern für alle Fraktionen» an. Die Beschaffungsstelle nahm ohne entsprechende Angaben im Angebot eine Aufteilung in 3/4 Glas und 1/4 Alu/Weissblech an und berechnete einen mengengewichteten Schnitt auf Basis des – auf Glas und Alu/Weissblech aufgeteilten – Volumens eines einzigen Containers, während sie bei den Konkurrenten den Schnitt jeweils aus den Volumina von zwei Fahrzeugen (je separat entweder Glas oder Alu/Weissblech) errechnete. Diese äusserst nachteilige Sonderbehandlung wurde als willkürlich beurteilt. (VGer. SZ, III 2023 103, 20.12.2023) C.2. Begründung für AusschlussDie Begründung in der Zuschlagsverfügung, wonach die genannte Schlüsselperson die geforderte Erfahrung als Baustellenchef beim Referenzprojekt nicht aufweist und sie folglich die Anforderungen des bekanntgegebenen Eignungskriteriums nicht erfüllt, genügt. Es ist nicht nötig, weitere Ausführungen dazu, z. B. dass eine Referenzauskunft zu dieser Beurteilung geführt hat, zu machen, zumal die Beschwerdeführerin während der nunmehr 20-tägigen Beschwerdefrist die Möglichkeit gehabt hätte, bei der Vergabestelle zusätzliche Informationen einzuholen. (VGer. SZ, III 2023 203, 22.02.2024) C.3. Ausschluss nach AbklärungIm Rahmen einer Abklärung bei der vom Anbieter aufgeführten Kontaktperson konnte diese nicht bestätigen, dass die Schlüsselperson beim genannten Referenzprojekt die geforderte Funktion innehatte. Die Vergabestelle verneinte gestützt auf diese Rückmeldung die Erfüllung eines Eignungskriteriums und schloss den Anbieter vom Vergabeverfahren aus. Das Verwaltungsgericht erklärte diesen Ausschluss für zulässig. Es hielt fest, dass wenn die zuständige Kontaktperson eines Referenzprojektes nicht bestätigen kann, dass die Schlüsselperson die geforderte Funktion ausgeübt hat, keine Veranlassung besteht, dem keinen Glauben zu schenken. Dies erst recht nicht, nachdem die Funktion in den Angebotsunterlagen widersprüchlich festgehalten worden war. (VGer. SZ, III 2024 6, 25.01.2024) Zahlen – 2023VergabemonitoringBauenschweiz, der Dachverband der Schweizer Bauwirtschaft, hat infolge des revidierten Beschaffungsrechts ein Vergabemonitoring initiiert, das die Umsetzung des «Kulturwandels» anhand einer zeitnahen, datenbasierten und übergeordneten Analyse der Ausschreibungen messen soll. Kernstück bildet eine digitale Plattform, welche Beschaffungsdaten von der Ausschreibeplattform Simap.ch abgreift und in statistisch verwertbare Indikatoren umwandelt. Per Ende 2023 schlossen wichtige Indikatoren des Kulturwandels im öffentlichen Vergabewesen positiv ab. Im Vorjahrsvergleich zugelegt haben die Qualitätsgewichtung (+1,1%), die Nachhaltigkeit (+26,2%) sowie das Dialogverfahren (+52,3%). Den Vergabemonitor der Schweizer Bauwirtschaft für das 4. Quartal 2023 finden sie hier. |
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Baudepartement des Kantons SchwyzDepartementssekretariat | Kompetenzstelle Beschaffungswesen | Telefon 041 819 25 15 | bdNULL@sz.ch |
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