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Schwyz aktuellAmt für Wirtschaft 22. Juni 2021 Covid-Zertifikat für Getestete, Genesene und GeimpfteDas Covid-Zertifikat soll Erleichterungen für getestete, genesene und geimpfte Personen im Inland sowie im internationalen Reiseverkehr mit sich bringen. Über den genauen Anwendungsbereich des Zertifikats entscheidet der Bundesrat Ende Juni. Der Kanton Schwyz hat gestern die ersten Zertifikate ausgestellt. Das vom Bund schweizweit eingeführte Covid-Zertifikat dokumentiert bezüglich Covid-19 eine Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat. Das Zertifikat ist ein wichtiger Schritt hin zur Normalisierung der Lage. Das Herzstück des personifizierten Zertifikats ist ein QR-Code. Er macht das Zertifikat dank einer elektronischen Signatur fälschungssicher und garantiert die Echtheit des Dokuments. Das Covid-Zertifikat wird als PDF-Dokument erstellt und kann danach in die «Covid Certificate»-App übertragen werden. So gelangen Sie zum Zertifikat Die Ausstellung des Zertifikats erfolgt für die Schwyzer Bevölkerung in drei unterschiedlichen Prozessen: Zertifikat «Genesen»: Personen mit positivem PCR-Test können über ein Formular auf www.sz.ch/covid-zertifikat beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Zertifikat beantragen. Danach erhalten sie das Zertifikat per Briefpost zugestellt. Die Auslieferung des Zertifikats beansprucht rund eine Woche. Als genesen gilt eine Person ab dem 11. Tag nach einem positiven PCR-Test. Personen, die mit einem Antigen-Schnelltest positiv getestet worden sind, erhalten kein Zertifikat. Weitere Informationen dazu finden sich auf der erwähnten Webseite. Zertifikat «Geimpft»: Ab dieser Woche werden die Zertifikate für vollständig geimpfte Personen direkt nach der letzten Impfung (Impfzentrum, Apotheke oder Arztpraxis) abgegeben. Personen, welche bereits vor dem 21. Juni 2021 in einem Impfzentrum, einer Apotheke oder durch eine mobile Impfequipe vollständig geimpft worden sind, werden per SMS oder in Ausnahmefällen per Briefpost bis Ende Juni 2021 angeschrieben. Anschliessend können sie ihr Zertifikat gemäss Anleitung beantragen. Personen, die in einer Arztpraxis geimpft worden sind, können ab dieser Woche das Zertifikat direkt bei der Arztpraxis beantragen. Zertifikat «Getestet»: Nach einem negativen PCR-Test erhalten Personen ab Ende Juni ihr Zertifikat direkt in die «Covid Certificate»-App ausgeliefert. Vor der Durchführung des Tests muss explizit mitgeteilt werden, dass ein Zertifikat gewünscht wird. Bei Antigen-Schnelltests können ab Ende Juni Zertifikate durch die Testinstitutionen direkt vor Ort ausgestellt werden. Für Selbsttests werden keine Zertifikate ausgestellt. Unterschiedliche Gültigkeitsdauer der Zertifikate LinksWeitere Informationen des Kantons Schwyz: Weitere Informationen des Bundes: |
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Amt für Wirtschaft Kanton Schwyz | Bahnhofstrasse 15 | Postfach 1187 | 6431 Schwyz |
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