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Brandschutzbewilligung

Der QS-Verantwortliche Brandschutz ist erster Ansprechpartner gegenüber der Brandschutzbehörde und verantwortlich für die Erstellung und Eingabe aller erforderlichen Dokumente für den Brandschutz.

Baubewilligung

Die Brandschutzbehörde überwacht die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und prüft im Baubewilligungsverfahren die brandschutzrelevanten Konzepte und Nachweise auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Ist dies gewährleistet, wird die Brandschutzbewilligung erteilt.

Bei komplexeren Bauvorhaben wird in der Baubewilligung eine technische Bewilligung vorbehalten.

Technische Bewilligung Brandschutz

Wird in der Baubewilligung die Erteilung einer technischen Bewilligung vorbehalten, sind die nach den geltenden Brandschutzvorschriften erforderlichen baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzmassnahmen in einem Brandschutznachweis zu konkretisieren. Der Gesuchsteller hat den Brandschutznachweis spätestens vier Wochen vor Baubeginn der zuständigen Brandschutzbehörde per E-Mail als pdf-Dokument zur Prüfung einzureichen. Die Genehmigung des Brandschutznachweises und die Baufreigabe erfolgt im Rahmen der technischen Bewilligung.

Brandschutznachweis

Die nachfolgenden Musterbrandschutznachweise verstehen sich als Orientierungshilfe, welche den notwendigen Mindestinhalt vorgeben. Der Brandschutznachweis muss von den Planern auf das jeweilige Bauprojekt angepasst werden. Die Vorlagen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Anleitungen und Hinweise

Musterbrandschutznachweise

Feuerungsanlagen

Die Erstellung und Änderung einer Feuerungsanlage benötigt eine Brandschutzbewilligung der Gemeinde. Feuerungsanlagen sind Wärmeerzeugungsaggregate, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Das Gesuchsformular ist dem Brandschutzexperten der Gemeinde einzureichen

Technische Brandschutzeinrichtungen

Für die Aufschaltung von Brandmelde- oder Sprinkleranlagen auf eine Alarmempfangsstelle ist eine Bewilligung durch das Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz notwendig.

Brandmeldeanlagen

Bei der Projektierung von Neuanlagen sowie wesentlichen Änderungen einer Brandmeldeanlage sind dem Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz das VKF-Formular «Vorabklärung» und die Projektunterlagen einzureichen.

Sprinkleranlagen

Bei der Projektierung von Neuanlagen sowie wesentlichen Änderungen einer Sprinkleranlage sind dem Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz und der Fachstelle Sprinkleranlagen das VKF-Formular «Vorabklärung» und die Projektunterlagen einzureichen.

Rauch- und Wärmebehandlung

Auf Verlangen der Brandschutzbehörde sind Projekte von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen rechtzeitig zur Genehmigung einzureichen.

Qualität und Kontrollbericht

Der QS Verantwortliche Brandschutz bescheinigt vor Bezug der Baute bzw. Inbetriebnahme der Anlage der Eigentümerschaft sowie der Brandschutzbehörde die ordnungsgemässe Umsetzung aller ihm durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsmassnahmen mit einer Übereinstimmungserklärung.

Übereinstimmungserklärung

Betriebsbereitschaft und Unterhalt von Brandschutzeinrichtungen

Anlassbewilligung

Eine Brandschutzbewilligung benötigen öffentliche Anlässe, wenn sie in Räumen oder Anlagen stattfinden, bei denen mit der gleichzeitigen Anwesenheit von mindestens 100 Personen zu rechnen ist und bei denen eine Anlassbewilligung nach dem Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken erforderlich ist. Das Gesuch ist bei der Gemeinde einzureichen.

Indoorfeuerwerk

Das Abbrennen von Indoorfeuerwerk bedarf einer Bewilligung des Amts für Militär, Feuer- und Zivilschutz. Das Gesuch ist mindestens 14 Tage vor dem Anlass dem Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz einzureichen

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