Brandschutzbewilligung
Der QS-Verantwortliche Brandschutz ist erster Ansprechpartner gegenüber der Brandschutzbehörde und verantwortlich für die Erstellung und Eingabe aller erforderlichen Dokumente für den Brandschutz.
Baubewilligung
Die Brandschutzbehörde überwacht die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und prüft im Baubewilligungsverfahren die brandschutzrelevanten Konzepte und Nachweise auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Ist dies gewährleistet, wird die Brandschutzbewilligung erteilt.
Bei komplexeren Bauvorhaben wird in der Baubewilligung eine technische Bewilligung vorbehalten.
Technische Bewilligung Brandschutz
Wird in der Baubewilligung die Erteilung einer technischen Bewilligung vorbehalten, sind die nach den geltenden Brandschutzvorschriften erforderlichen baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzmassnahmen in einem Brandschutznachweis zu konkretisieren. Der Gesuchsteller hat den Brandschutznachweis spätestens vier Wochen vor Baubeginn der zuständigen Brandschutzbehörde per E-Mail als pdf-Dokument zur Prüfung einzureichen. Die Genehmigung des Brandschutznachweises und die Baufreigabe erfolgt im Rahmen der technischen Bewilligung.
Brandschutznachweis
Die nachfolgenden Musterbrandschutznachweise verstehen sich als Orientierungshilfe, welche den notwendigen Mindestinhalt vorgeben. Der Brandschutznachweis muss von den Planern auf das jeweilige Bauprojekt angepasst werden. Die Vorlagen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Anleitungen und Hinweise
Musterbrandschutznachweise
- Brandschutznachweis MFH, mittlere Gebäudehöhe, Tragwerk Holz
- Brandschutznachweis MFH, mittlere Gebäudehöhe, Tragwerk massiv
- Brandschutznachweis Parking
- Brandschutznachweis Gewerbegebäude mit Bürotrakt
Feuerungsanlagen
Die Erstellung und Änderung einer Feuerungsanlage benötigt eine Brandschutzbewilligung der Gemeinde. Feuerungsanlagen sind Wärmeerzeugungsaggregate, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Das Gesuchsformular ist dem Brandschutzexperten der Gemeinde einzureichen
- Gesuch für die Erstellung / Änderung von Feuerungsanlagen
- Konformitätserklärung Abgasanlage (Word-Formular zum Ausfüllen)
- Konformitätserklärung Abgasanlage (pdf-Formular zum Ausdrucken)
Technische Brandschutzeinrichtungen
Für die Aufschaltung von Brandmelde- oder Sprinkleranlagen auf eine Alarmempfangsstelle ist eine Bewilligung durch das Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz notwendig.
Brandmeldeanlagen
Bei der Projektierung von Neuanlagen sowie wesentlichen Änderungen einer Brandmeldeanlage sind dem Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz das VKF-Formular «Vorabklärung» und die Projektunterlagen einzureichen.
Sprinkleranlagen
Bei der Projektierung von Neuanlagen sowie wesentlichen Änderungen einer Sprinkleranlage sind dem Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz und der Fachstelle Sprinkleranlagen das VKF-Formular «Vorabklärung» und die Projektunterlagen einzureichen.
Rauch- und Wärmebehandlung
Auf Verlangen der Brandschutzbehörde sind Projekte von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen rechtzeitig zur Genehmigung einzureichen.
- Vorabklärung Rauch- und Wärmebehandlung (RWB)
- Anmeldung Entrauchung mit Lüftern der Feuerwehr (LRWA)
- Anmeldung Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlage (NRWA)
- Anmeldung Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlage (MRWA)
- Anmeldung Rauchschutz-Druckanlage (RDA)
- Anmeldung Spüllüftungsanlage (SLA)
Qualität und Kontrollbericht
Der QS Verantwortliche Brandschutz bescheinigt vor Bezug der Baute bzw. Inbetriebnahme der Anlage der Eigentümerschaft sowie der Brandschutzbehörde die ordnungsgemässe Umsetzung aller ihm durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsmassnahmen mit einer Übereinstimmungserklärung.
Übereinstimmungserklärung
Betriebsbereitschaft und Unterhalt von Brandschutzeinrichtungen
- Unterhalt Brandschutzeinrichtungen (pdf-Dokument)
- Unterhalt Brandschutzeinrichtungen (Word-Vorlage zur Erstellung objektbezogener Unterhaltsrichtlinien)
Anlassbewilligung
Eine Brandschutzbewilligung benötigen öffentliche Anlässe, wenn sie in Räumen oder Anlagen stattfinden, bei denen mit der gleichzeitigen Anwesenheit von mindestens 100 Personen zu rechnen ist und bei denen eine Anlassbewilligung nach dem Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken erforderlich ist. Das Gesuch ist bei der Gemeinde einzureichen.
Indoorfeuerwerk
Das Abbrennen von Indoorfeuerwerk bedarf einer Bewilligung des Amts für Militär, Feuer- und Zivilschutz. Das Gesuch ist mindestens 14 Tage vor dem Anlass dem Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz einzureichen