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Baugesuch

Kantonale Baubewilligung

Die Eingabe für die kantonale Baubewilligung erfolgt über eBau unter ebau-sz.ch.

Baubewilligungsverfahren

Das Baubewilligungsverfahren wird in 2 Schritten durchgeführt. Für die Abwicklung der Bewilligungsverfahren ist die Baugesuchszentrale des Amtes für Raumentwicklung zuständig. Unter diesem Link ist auch der Ablauf des ordentlichen Verfahrens beschrieben.

Schritt 1: Baubewilligung

Nach Eingang der Gesuchsunterlagen bei der kantonalen Baugesuchszentrale werden die Unterlagen an die zuständige Fachstelle Zivilschutz weitergeleitet. Diese prüft:

  • untersteht das Projekt der Schutzraumbaupflicht;
  • ist eine bereits bestehende Schutzbaute vorhanden;
  • ist diese bereits bestehende Schutzbaute zu berücksichtigen (Dienstbarkeit usw.).

Ist auf der betroffenen Parzelle eine Schutzbaute vorhanden oder zu berücksichtigen, so wird eine Schutzraumkontrolle vorgenommen. Ergibt die Kontrolle:

  • die Schutzbaute ist vollwertig oder erneuerbar, so müssen allfällig festgestellte Mängel im Zuge der Bauprojektarbeiten behoben werden;
  • die Mindestanforderungen der Schutzbaute sind nicht mehr erfüllt, so besteht die Möglichkeit zur Aufhebung der Schutzbaute.

In der Baubewilligungsverfügung sind die Auflagen zur Behebung vorhandener Mängel und die allfällige Einreichung einer Technischen Bewilligung definiert.

Schritt 2: Technische Bewilligung (sofern bauliche Massnahmen erforderlich sind)

Spätestens 6-8 Wochen vor Baubeginn ist der zuständigen Fachstelle Zivilschutz ein Schutzraumprojekt mit allen notwendigen Detailinformationen, Schnitten und Schemas zur Genehmigung einzureichen.

  • Weist das Schutzraumprojekt Mängel auf, so sind diese zu korrigieren und erneut zur Genehmigung einzureichen;
  • Weist das Schutzraumprojekt keine oder unwesentliche Mängel auf, wird dieses als Technische Bewilligung genehmigt und via Kantonale Baugesuchszentrale -> Gemeinde der Bauherrschaft eröffnet.
  • Die Bauverwaltung der Gemeinde erteilt die Baufreigabe erst, wenn die Technischen Bewilligungen aller Fachstellen vorliegen.

Nach Erhalt der Technischen Bewilligung, aber spätestens 6 Wochen vor dem Betonieren der Bodenplatte, sind die Statik, Schalungs- und Armierungspläne einzureichen.

Unterlagen Technische Bewilligung

Für die Technische Bewilligung sind folgende Unterlagen erforderlich (nur bei einer neuen oder bestehenden Schutzbaute).

1. Schutzraumprojekt

  • Situation Massstab 1:500 mit eingezeichnetem Schutzraum
  • Schutzraumgrundriss Massstab 1:50 vermasst mit
    • eingezeichneter Möblierung (Abortkabinen, Liegestellen)
    • eingezeichneter Lüftungsanlage
    • eingezeichneter Beleuchtung
  • Fassadenpläne Massstab 1:100 aller betroffenen Schutzraumwände mit eingezeichnetem Schutzraum
  • Grundriss des über dem Schutzraum liegenden Geschosses mit eingezeichnetem Schutzraum Massstab 1:100
  • Schnitte Massstab 1:50 durch Eingangstüren und Notausgänge (Notausstiegsschacht, Fluchtröhre) mit vollständigen Angaben zum neuen, definitiven Terrainverlauf (Geländeabsätze beachten)
     
  • Beispiel Schutzraumplan

2. Lüftungsprojekt (TWP 1984 Kapitel 3.1 Belüftung)

  • Lüftungsprojekt einer Fachfirma Zivilschutz mit Angaben der Lüftungskomponenten (Typenangaben, Vermassung) sofern nicht im Schutzaumgrundriss enthalten
  • Lüftungsofferte einer Fachfirma Zivilschutz für
    • die Lüftungsinstallationen und Komponenten
    • die vorgeschriebene Schutzraumausrüstung

3. weitere Angaben

  • vorgesehene Friedensinstallationen
  • Wärmeisolationen im Schutzraumbereich: Angaben bez.Befestigungsmittel
  • bestehende Schutzbauten: Angaben des damaligen Erstellers
  • vorgesehene Beteiligungen an privaten Schutzräumen: Name des Eigentümers, Standort der Schutzbaute, evtl. schriftliche Vereinbarungen

4. Bauingenieursprojekt (TWK 2017)

Die Statik, Schalungs- und Armierungspläne sind spätestens nach Erhalt der technischen Genehmigung (6 Wochen vor Betonieren der Bodenplatte) einzureichen. Ohne genehmigte Statik, Schalungs- und Armierungspläne darf nicht betoniert werden.

  • Statischer Nachweis (kann in elektronischer Form per E-Mail erfolgen)
  • Schalung und Armierungsplan Massstab 1:50
  • Stahlliste(n)

5. Dienstbarkeitsverträge

Vor Baubeginn sind die Dienstbarkeiten für Schutzräume mit Beteiligung oder mit Anteil an öffentlichen Schutzplätzen zu regeln und einzutragen.

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