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Planungsgrundlagen

Für die Planung von Schutzräumen sind je nach Typ der geplanten Baute die entsprechenden Technischen Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz massgebend.

Technische Weisungen für den Pflichtschutzraumbau (TWP)

Dies sind Weisungen für die Planung, Bemessung von Schutzbauten bis max. 200 Schutzplätzen.

Technische Weisungen für spezielle Schutzbauten (TWS)

Dies sind Weisungen für die Planung, Bemessung von Schutzbauten bis max. 2000 Schutzplätzen in Tiefgaragen und max. 150 Heimschutzplätzen bei Kranken- und Altersheimen.

Technische Weisungen für Konstruktion und Bemessung (TWK)

Diese Weisungen gelten für den Bau aller Schutzbauten

Weitere Unterlagen

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