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Schutzraum aufheben

Aufhebungsgründe

Gebäudeabbruch

Ist zur Realisierung eines neuen Bauprojektes ein Abbruch eines Bauobjektes mit einer Schutzbaute vorgesehen, wird mit der Baubewilligung die formelle Aufhebung der Schutzbaute und damit die Streichung aus der Liste erstellter Schutzräume vorgenommen.

Nutzungsänderung

Wird ein geplanter Gebäudeumbau oder eine Nutzungsänderung wegen eines bestehenden Schutzraums der «Gruppe A» oder der «Gruppe B» beeinträchtigt oder gar verunmöglicht, kann ein schriftlicher Aufhebungsantrag mit Beilage der Projektunterlagen eingereicht werden.

Ablauf

Aufhebungsinstanz ist die kantonale Amtsstelle.

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