Schutzraum aufheben
Aufhebungsgründe
Gebäudeabbruch
Ist zur Realisierung eines neuen Bauprojektes ein Abbruch eines Bauobjektes mit einer Schutzbaute vorgesehen, wird mit der Baubewilligung die formelle Aufhebung der Schutzbaute und damit die Streichung aus der Liste erstellter Schutzräume vorgenommen.
Nutzungsänderung
Wird ein geplanter Gebäudeumbau oder eine Nutzungsänderung wegen eines bestehenden Schutzraums der «Gruppe A» oder der «Gruppe B» beeinträchtigt oder gar verunmöglicht, kann ein schriftlicher Aufhebungsantrag mit Beilage der Projektunterlagen eingereicht werden.
Ablauf
- Das Merkblatt MB SR Aufhebung regelt das Vorgehen.
- Das Formular Form Antrag SR-Aufhebung muss ausgefüllt dem Antrag beigelegt werden.
Aufhebungsinstanz ist die kantonale Amtsstelle.