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Schutzraum erneuern

Für die Durchführung eines Erneuerungsprojektes müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Schutzraum muss aufgrund der qualitativen Einstufung als erneuerbar (Qualitätsstufe B) eingestuft sein
  • Der Schutzplatzbedarf muss aufgrund der Steuerung Schutzraumbau ausgewiesen sein
  • Ein Erneuerungsvorhaben muss mit der kantonalen Amtsstelle abgesprochen sein

In den Erneuerungsentscheid fliessen weitere Faktoren ein:

  • Neubautätigkeit im Beurteilungsgebiet
  • Grösse und Lage des Schutzraumes
  • Mängelursache (Alter der Schutzbaute oder/und fehlender Unterhalt)
  • Kosten- / Nutzenverhältnis pro Schutzplatz
  • Dienstbarkeiten
  • Finanzielle Belastung der Eigentümerschaft

Mit der Erneuerung des Schutzraumes werden alle Komponenten erneuert, die Schutzbaute Instand gestellt und sämtliche aus der Schutzraumkontrolle resultierten Mängel behoben. Nach der Erneuerung entspricht der Schutzraum der Qualitätsstufe A (vollwertige Schutzräume).

Erneuerungsprojekt

Das Erneuerungsprojekt basiert auf den Grundlagen:

Finanzierung aus Ersatzbeiträgen

Die Verwendung von Ersatzbeiträgen ist in Art 76 ZSV (Bund ZSV 520-11) mit folgender Reihenfolge festgelegt:

  1. Die Erstellung, die Ausrüstung, den Betrieb, den Unterhalt und die Erneuerung von öffentlichen Schutzräumen.
  2. Die Erneuerung von privaten Schutzräumen, sofern die Eigentümer und Eigentümerinnen ihren Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Schutzräume (Unterhaltspflicht Art. 65 BZG) nachgekommen sind.

In den Erläuterungen zum BZG und der ZSV wird präzisiert:
Die Finanzierung der Erneuerung von privaten Schutzräumen mittels Ersatzbeiträgen beschränkt sich auf das Belüftungssystem. Alle anderen Schutzraumkomponenten gehören zum normalen Gebäudeunterhalt. Deren Erneuerung kann somit nicht mit Ersatzbeiträgen finanziert werden.

Diese Grundlagen ergeben, dass bei privaten Schutzräumen aus Ersatzbeiträgen nur die Erneuerung der Belüftungskomponenten bezahlt werden darf und dies nur, sofern die Eigentümerschaft den Unterhalt ausgeführt hat.

Beispiele Erneuerung

Erneuerung der Lüftungskomponenten

Aufgrund des Lüftungsprojekts (Luftmengen- und Überdruckberechnung, Luftweg, usw.) werden Aggregate, Ventile, Gasfilter und Verteilleitungen ausgewechselt.

Panzerschiebewand

Ist bei einer Panzerschiebewand die Rinne durchgerostet oder verbogen, so lässt sich die Wand nicht mehr schliessen. Die Seitenbleche und eventuell auch die Laufschiene unten müssen freigespitzt und entfernt werden.
Anschliessend wird eine neue Chromstahlrinne an die bestehende Armierung angeschweisst und schlussendlich wieder zubetoniert (Kosten zw. CHF 22'000.– und 30'000.–).

Durchführungen und Befestigungen

Zugemörtelte Aussparungen und Öffnungen der Schutzhülle sind mit Stahlplatten zu sichern. Die Schocksicherheit von Leitungen aus der Bauzeit ist mit Stahlbügeln über die isolierten Rohre zugelassen. Nachträglich ohne Genehmigung eingebaute Leitungen sind mit zugelassenen Aufhängungen zu versehen.

Schocksicherheit

Fehlende Schockbefestigungen von Geräten sind gemäss den Vorschriften anzubringen. Nachträglich ohne Genehmigung angebrachte Kernbohrungen sind mit zugelassenen Durchführungen zu versehen. Zudem sind auch schocksichere Aufhängungen anzubringen.

Sanierung

Undichte Risse in Schutzhülle / Bauwerken werden injiziert. Gerissene Fluchtröhren werden durch armierte Rohre ausgewechselt oder wo dies nicht möglich ist, von innen mit Stahlringen verstärkt. Rostige Metallteile werden bis auf den blanken Stahl geschliffen, mit einer Primerfarbe vorbehandelt und 2x mit einer Kunstharzfarbe gestrichen.

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