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Schutzraumkontrolle

Die Periodische Schutzraumkontrolle ist in Art. 28 ZSV (Bund ZSV 520-11) geregelt und unterliegt dem Kanton.

Zudem ist die kantonale Amtsstelle verpflichtet, im Zusammenhang mit einem Bauprojekt zum Grundstück gehörende, bestehende Schutzräume einer Schutzraumkontrolle zu unterziehen.

Die Schutzraumkontrolle dauert für einen Pflichtschutzraum ca. 2 Stunden.
Für grosse Schutzräume und Spezialschutzräume mit mehreren Aussenbauwerken, Nebenräumen und allenfalls einer Panzerschiebewand muss ca. 4 Stunden eingerechnet werden.

Checkliste mit allen kontrollierten Positionen

Die Schutzraumkontrolle wird anhand dem Schutzbauten-Kontrolltool des Bundes, gültig für alle Schutzbautypen, auf die Einhaltung der Technischen Weisungen des Bundesamtes durchgeführt. Die Mängelkategorien sind:

  • leichte Mängel
  • wesentliche Mängel
  • kritische Mängel
  • Sicherheitsmängel

Aus diesen Mängeln resultiert, ob der Schutzraum einsatzbereit, bedingt einsatzbereit oder nicht einsatzbereit ist. Sicherheitsmängel beziehen sich auf die Personensicherheit.

 Nach Abschluss der Kontrolle erfolgt eine Besprechung mit den anwesenden Eigentümern oder dessen Vertretern.

Prüfbericht mit den bemängelten Positionen

Prüfbericht

Aus der Checkliste geht der Prüfbericht hervor, welcher nur noch die festgestellten Mängel enthält.

Der Prüfbericht enthält:

  • einleitend die Daten der Schutzbaute und deren Prüfergebnisse
  • das Datum der Nachkontrolle
  • den Beschrieb der einzelnen Mängelpositionen
  • die Frist zur Mängelbehebung

Nachkontrolle

Nachkontrollbericht mit visierten Positionen

Die Ergebnisse der Nachkontrollen werden im Abnahmebericht eingetragen.

Ist der Mangel behoben, wird in grüner Farbe das Datum mit Visum eingetragen;
ist der Mangel nicht behoben wird in roter Farbe nicht i.O. eingetragen und es wird eine weitere Nachkontrolle anberaumt.

Die Abnahme und die 1. Nachkontrolle sind kostenlos, jede weitere Nachkontrolle wird in Rechnung gestellt.

 

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