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Sprengstoff / Pyrotechnik / Feuerwerk

Bezüglich der Vorschriften über die Lagerung, Verkauf und Gebrauch von Feuerwerk verweisen wir auf das Merkblatt. Per 1. Januar 2014 wurde das Gesetz über den Umgang mit Feuerwerk angepasst, weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Merkblatt. Wer pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 4, T2 und P2 erwerben will, muss einen entsprechenden Erwerbsschein auf einem Polizeiposten beantragen.

Der Feuerwerksverkauf im Detailhandel wird nur zwei Mal jährlich, höchstens zehn Tage vor dem 1. August und vier Tage vor Silvester, bewilligt. Wer pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerk) verkaufen will, muss eine entsprechende Bewilligung beantragen.

Weitere Informationen bezüglich Sprengstoff und Pyrotechnik finden sich auf dem Internet unter www.fedpol.admin.ch

Straffreie Abgabe von Sprengmitteln

Erwerb und Besitz von Sprengmitteln sind bewilligungspflichtig. Wer Sprengmittel bei sich zu Hause hat und sie nicht mehr benötigt, hat die Möglichkeit, diese straffrei durch die Polizei vernichten zu lassen. Bitte melden Sie sich bei der Abteilung Waffen und Sprengstoffe der Kantonspolizei Schwyz. Die Sprengmittel werden dann durch die Polizei abgeholt und fachgerecht vernichtet.

Formulare

Sprengstoffe

Feuerwerk

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