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Alkohol und Drogen

Grundsätzlich gilt «No drinks, no drugs, no problems!» Alkohol und Drogen können auf verschiedenen Ebenen zu Problemen führen. Im Strassenverkehr, weil sowohl Alkohol als auch Drogen fahrunfähig machen, aber auch im sozialen Leben, wobei es keine Rolle spielt ob der legale Alkohol oder illegale Drogen konsumiert werden. Die Kantonspolizei Schwyz fährt eine Null-Toleranz-Politik, sei es beim übermässigen Alkoholkonsum am Steuer oder beim Konsum von illegalen Drogen.

Spirituosen und Alcopops dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden (Alkoholgesetz Art. 41), fermentierte Alkoholgetränke wie Wein und Bier dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden (Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung Art. 11). Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke in einer Menge verabreicht, weitergibt, oder zum Konsum zur Verfügung stellt, welche die Gesundheit gefährden kann, macht sich strafbar (Strafgesetzbuch Art. 136).

Wer fährt, trinkt nicht! Im eigenen Interesse trotz der Promillegrenzen, die einen geringen Alkoholkonsum zulassen, sollte der Fahrer gar nichts trinken. Im Strassenverkehr kann Alkohol- und/oder Drogenkonsum zu einem Führerausweisentzug, einem Regress bei Versicherungsleistungen und damit auch zu finanziellen Problemen führen.

KO-Tropfen

Immer wieder kommt es vor, dass Leuten so genannte KO-Tropfen verabreicht werden, entweder um sie sexuell gefügig zu machen oder um sie zu bestehlen. K.o.-Tropfen sind Drogen. Die missbrauchten Substanzen GHB (Gamma-Hydroxybutyrat)+GBL (Gamma-Butyrolacton) sind als «Liquid Ecstasy» bekannt. Sie werden heimlich in Drinks gemischt und haben als Ziel, das Opfer bewusstlos, hilflos oder handlungsunfähig zu machen. Das Tückische: Die Substanzen sind farb- und geruchlos. Straftäter benutzen diese Stoffe, damit ihre Opfer bei Sexualstraftaten oder Diebstahl bewusstlos und wehrlos sind.

Mit wenigen einfachen Massnahmen kann man sich vor diesem Phänomen schützen:

  • Das Glas nie unbeobachtet lassen;
  • Kein offenes Getränk von unbekannten Leuten annehmen;
  • Bei plötzlich auftretendem Unwohlsein eine Vertrauensperson ansprechen;
  • Gemeinsam nicht nur aus- sondern auch heimgehen;
  • KO-Tropfen sind nur wenige Stunden nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Deshalb bei Verdacht sofort ins Krankenhaus gehen und die Polizei informieren.

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