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Stalking

Der Begriff Stalking bezeichnet das beabsichtigte und wiederholte Nachstellen und Belästigen einer Person. Stalking kann Personen in ihrer Lebensführung stark beeinträchtigen. Sie erleiden oft richtiggehenden Psychoterror bis hin zu körperlichen Übergriffen. Stalking kann beim Opfer schwere seelische Leiden hervorrufen und soziale Isolation zur Folge haben.

Setzen Sie Grenzen

  • Sagen Sie dem Stalker oder der Stalkering einmal (!) deutlich und unmissverständlich, am besten vor Zeugen, dass Sie keinen Kontakt mehr wollen.
  • Gehen SIe auf keinen Fall auf weitere Kontaktversuche ein. Bleiben Sie konsequent!
  • Informieren Sie Ihr privates und geschäftliches Umfeld über die Situation. Öffentlichkeit kann schützen.
  • Führen Sie ein «Stalking-Tagebuch». Dokumentieren Sie alles, was der Stalker oder die Stalkerin schreibt, schickt oder tut, mit Datum und Uhrzeit. Durch das Sammeln von Beweismaterial können Sie Ihre Glaubwürdigkeit in einem allfälligen straf- oder zivilrechtlichen Verfahren untermauern.
  • Suchen Sie Unterstützung und nutzen Sie alle rechtlichen Möglichkeiten, um gegen den Stalker oder die Stalkerin vorzugehen.
  • Rufen Sie bei Gefahr oder konkreter Bedrohung umgehend die Polizei (Notruf 117)!
  • Zögern Sie nicht, Anzeige zu erstatten. Es ist wichtig, dass möglichst früh etwas gegen Stalking unternommen wird. Die Polizei hat die Möglichkeit, Sofortmassnahmen zu ergreifen.
  • Erkundigen Sie sich, ob es bei Ihrer Kantonspolizei eine Fachstelle im Bereich Stalking oder Häusliche Gewalt gibt. Wenn ja, wenden Sie sich an diese Fachpersonen.

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