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Kinder auf dem Schulweg - verdächtiges Ansprechen

Früher oder später muss und will Ihr Kind alleine oder mit Gleichaltrigen unterwegs sein. Die Welt auch ohne die Eltern zu entdecken ist ein wichtiger Entwicklungsschritt für Kinder.

Während die Kinder in der Schule von der Polizei geschult werden, sich sicher auf der Strasse zu bewegen, fürchten sich Eltern davor, dass ihr Kind Opfer eines Gewalt- oder Sexualstraftäters werden könnte. Auch wenn Straftaten an Kindern durch Unbekannte sehr selten sind, kann die Angst davor gross sein. Sprechen Sie daher mit ihrem Kind über die Gefahren und richtige Verhaltensweisen, wecken Sie aber keine unnötigen Ängste. 

Wer sein Kind mit dem Auto zu Schule fährt, nimmt ihm nicht nur eine wertvolle Erfahrung weg: Die Autos auf dem Schulareal stellen für die anderen Kindern ein Risiko dar. Das Risiko für einen Verkehrsunfall steigt massiv. Nehmen Sie Ihrem Kind die wertvolle Erfahrung des Schulwegs nicht weg, sondern ermöglichen Sie ihm einen sicheren Schulweg, indem Sie die nachfolgenden Tipps beherzigen.

So können Sie Ihr Kind schützen

  • Gemeinsamer Schulweg: Nach Möglichkeit sollten Kinder den Schulweg nicht alleine zurücklegen. Damit können sie gegenseitig auf sich aufpassen und für einander einstehen.
  • Ihr Kind darf «Nein» sagen, auch gegenüber Fremden: Kinder müssen lernen, dass sie gerade auch gegenüber Erwachsenen «Nein» sagen dürfen. Sie sind nicht verpflichtet, mit Fremden zu reden oder Auskünfte zu geben. Ängstigen Sie Ihr Kind nicht, aber sagen Sie ihm immer wieder, dass es ohne Ihre Genehmigung weder mit Fremden mitgehen noch in deren Autos einsteigen darf. Besprechen Sie konkrete Situationen, in denen ein «Nein» erlaubt ist. Sagen Sie ihm auch, wenn ein «Nein» nicht so gut ist, zum Beispiel beim Arzt.
  • Rettungsinseln geben Sicherheit! Schauen Sie sich mit Ihrem Kind auf dem Schulweg und in der näheren Umgebung sogenannte «Rettungsinseln» an: Ein Geschäft, in dem es den Kassierer ansprechen kann, eine Strasse in der viele Menschen sind oder ein Haus, wo es klingeln kann. Besprechen Sie dies auch bei Elternabenden. Bestimmen Sie mit dem Kind Personen, bei denen es Hilfe holen kann, falls sie abwesend sind oder es alleine unterwegs ist.

Wenn doch etwas passiert ist?

Falls trotz aller Vorsicht etwas passiert ist, ist es wichtig, besonnen zu reagieren. Berichtet ein Kind von Beobachtungen, (unangenehmen) Erfahrungen, Übergriffen, Drohungen etc., glauben Sie ihm und hören Sie aufmerksam zu. Loben Sie es, weil es sich Ihnen anvertraut hat. Schimpfen Sie nicht, falls das Kind etwas falsch gemacht hat. Es wird sich sonst nicht mehr an Sie wenden!

Melden Sie diese konkreten Beobachtungen oder Erfahrungen Ihres Kindes der Polizei.

Sollte Ihr Kind zum erwarteten Zeitpunkt nicht zu Hause eintreffen, erkunden Sie sich unverzüglich bei seiner Lehrperson, bei Freundinnen und Freunden. Falls Ihr Kind unauffindbar bleibt, melden Sie sich bei der Polizei.

De Strassli gaht nid mit

Um den Kindern das richtige Verhalten, wenn sie von Unbekannten angesprochen werden, stufengerecht zu vermitteln, hat die Kantonspolizei Schwyz mit der Figur Strassli und dem Lied «Nei sicher nid» ein geeignetes Lehrmittel zur Verfügung. Weitere Informationen zum Lied finden Sie in den Informationen zum Unterricht.

Weitere Informationen

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