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Handlungsbedarf

Fliessgewässer

Wasserbauprojekte umfassen Massnahmen zum Schutz vor Gefahren des Wassers (Hochwasserschutzmassnahmen) und zur Wiederherstellung der ökologischen und landschaftlichen Funktionen eines Gewässers (Renaturierungsmassnahmen).

In der strategischen Planung zur Ermittlung des Handlungsbedarfs an den Fliessgewässern wurden die Interessen des Hochwasserschutzes und der Renaturierung an einem Gewässerabschnitt ermittelt, gewichtet und priorisiert. Die strategische Planung bildet somit die Voraussetzung für eine integrale, sektorenübergreifende Planung von zukünftigen Wasserbauprojekten von kantonaler Bedeutung.

Für jeden prioritären Fliessgewässerabschnitt der strategischen Planung wurde ein «Objektblatt» erarbeitet. Dazu wurden allgemeine und objektbezogene Planungsgrundsätze festgelegt und in der objektbezogenen Planung dokumentiert.

Der Regierungsrat hat am 31. August 2021 die strategische Planung und die objektbezogene Planung zum Handlungsbedarf genehmigt und die zuständigen Behörden aufgefordert die Wasserbauprojekte gemäss den Planungs- und Umsetzungsfristen umzusetzen.

Handlungsbedarf strategische Planung

Der Handlungsbedarf an den Fliessgewässern wurde mit Hilfe eines geographischen Informationssystems (GIS) erarbeitet. Die GIS-basierte Analyse hat anhand der vorhandenen Defiziten, basierend auf bestehenden Grundlagen (Gefahrenkarten und Renaturierungsplanungen) abschnittsweise die Interessen des Hochwasserschutzes und der Ökologie ermittelt und gewichtet.

In der Ermittlung des Handlungsbedarfs aufgrund eines Hochwasserschutzdefizites wurden Gewässerabschnitte, welche zu einer erheblichen Gefährdung (rot) führen und ein hohes monetäres Risiko aufweisen, als hoch gewichtet. Somit erfüllen die Wasserbauprojekte aus dem Handlungsbedarf die Ziele der kantonalen Naturgefahrenstrategie.

In der Ermittlung des Handlungsbedarfs aufgrund eines ökologischen Defizits wurden Gewässerabschnitte mit einem hohen Revitalisierungspotenzial und einem wesentlich beeinträchtigten Geschiebehaushalt als hoch bis sehr hoch eingestuft. Somit berücksichtigt der Handlungsbedarf die Vorgaben und Ziele der strategischen Renaturierungsplanungen.

Abschliessend wurden die Interessen miteinander verschnitten und priorisiert. Die Priorisierung des resultierten Gesamtinteresses wurde gutachterlich durch das Fachamt und die zuständigen Bezirke überprüft. Abschnitte mit einem hohen Revitalisierungspotenzial und einem grossen Schutzdefizit wurden hoch priorisiert. Dadurch resultiert ein gesamthafter, sektorenübergreifender Handlungsbedarf an den Gewässerabschnitten, welcher integral die Notwendigkeit respektive den Nutzen hinsichtlich Hochwasserschutz und Renaturierung von Wasserbauprojekten abbildet.

Handlungsbedarf objektbezogene Planung

Für jeden prioritären Fliessgewässerabschnitt der strategischen Planung wurde ein «Objektblatt» erarbeitet. Dazu wurden allgemeine und objektbezogene Planungsgrundsätze festgelegt und im Bericht zur objektbezogenen Planung dokumentiert. Die Objektblätter stellen den Fliessgewässerabschnitt anhand von Übersichtskarten dar, geben einen Überblick über die Prioritätenbildung des Fliessgewässerobjekts und beinhalten Hinweise zur Koordination mit übrigen raumwirksamen Vorhaben und Interessen von kantonaler Bedeutung. In den Objekten wurde zudem der Stand der Planung auf Projektstufe festgehalten, sowie Planungs- und Umsetzungsfristen wo möglich definiert.

Die objektbezogene Planung wurde in einem breit angelegten Mitwirkungsverfahren mit den betroffenen Behörden, Institutionen und Interessensverbänden vernehmlasst. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung sind im Bericht zusammengefasst und im Anhang zum Bericht synoptisch dargestellt. Aufgrund verschiedener Rückmeldungen ist klar, dass die konkreten räumlichen Auswirkungen eines hohen Koordinationsbedarfs auf Projektstufe bedürfen. Mit den Koordinationshinweisen wird bereits auf Stufe der objektbezogenen Planung dieser Notwendigkeit Rechnung getragen.

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