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Stauanlagen

Stauanlagen sind Einrichtungen zum Aufstau oder zur Speicherung von Wasser und Schlamm sowie zum Rückhalt von Wasser, Geschiebe, Eis und Schnee. Stauanlagen unterstehen in der Schweiz der Stauanlagengesetzgebung wenn sie bestimmte Abmessungen überschreiten, oder wenn sie ein besonderes Gefährdungspotential aufweisen. Um die Sicherheit der Stauanlagen zu gewährleisten, verlangt die Stauanlagengesetzgebung unter anderem eine regelmässige Überwachung der Stauanlage und definiert die Modalitäten dazu.

Die kleineren Anlagen stehen in der Regel unter der direkten Aufsicht der Kantone. Das Amt für Gewässer ist für den Vollzug der Vorschriften der Stauanlagengesetzgebung beauftragt.

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