Grossverbraucher
Gestützt auf § 9 Abs. 1 des kantonalen Energiegesetzes vollzieht das Amt für Umwelt und Energie die kantonalen Grossverbraucher-Bestimmungen.
Grossverbraucher mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh oder einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 GWh können vom zuständigen Departement verpflichtet werden, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung umzusetzen.
Umsetzung Grossverbraucherartikel
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen und Unterlagen zu den beiden stattgefundenen Informationsanlässen «Vollzug Grossverbraucherartikel» vom 30. April 2024 in Schwyz und 14. Mai 2024 in Einsiedeln:
Präsentationen
- Amt für Umwelt und Energie
- act Cleantech Agentur Schweiz
- Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW)
- Zeitplan «Vollzug Grossverbraucherartikel»
Erfahrungsberichte
Deklaration
Links
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bieten sich zwei Wege an:
1. Universalzielvereinbarung (UZV)
Eine UZV wird mit dem Bund abgeschlossen und entweder mit der act Cleantech Agentur Schweiz oder mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) erarbeitet. Sie beinhaltet Energieeffizienzziele und einen Reduktionspfad über einen Zeitraum von zehn Jahren. Zusätzlich zur Erfüllung der kantonalen Vorschriften dient die UZV als Grundlage für die Rückerstattung der CO2-Abgabe und des Netzzuschlags.
Übersicht
Ihr Unternehmen wird von der Potentialanalyse bis zum Monitoring von act oder EnAW begleitet. Die beiden Agenturen arbeiten mit akkreditierten Energiespezialisten zusammen und stellen mit der ausgearbeiteten UZV sicher, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen des nationalen und des kantonalen Energiegesetzes sowie des CO2-Gesetzes einhält.
Zielgrössen
Energieeffizienzsteigerung (Richtwert 1.5 % pro Jahr), CO2-Reduktion
Umsetzung
Ein Energiespezialist analysiert Ihr Unternehmen und erstellt eine Liste mit Massnahmen. Welche Massnahmen umgesetzt werden, um die Effizienzziele zu erreichen, bleibt dem Unternehmen überlassen.
Eignung
- für alle Unternehmensgrössen und Branchen
- für Unternehmen mit Standorten in der ganzen Schweiz
- für Unternehmen, die sich die CO2-Abgaben und/oder den Netzzuschlag rückerstatten lassen können
Laufzeit
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.
Gruppenbildung
Unternehmen können sich, in Absprache mit act oder EnAW, einer Branchengruppe anschliessen oder eine neue Gruppe bilden.
Kosten
- Kosten für die Mitgliedschaft
- Kosten für die Erarbeitung der Vereinbarung (ab 1000 Franken, abhängig vom gewählten Modell und der Unternehmensgrösse)
Monitoring
Das jährliche Monitoring wird von der beauftragten Agentur (act oder EnAW) durchgeführt. Diese liefert die vollzugsrelevanten Kenngrössen dem Kanton.
Geltungsbereich
Schweizweit.
Die Richtlinien UZV zeigen Ihnen einen Überblick.
Vorteile UZV
- Alles aus einer Hand:
Die beauftragte Agentur begleitet Ihr Unternehmen durch den gesamten Prozess. - Grundlage für die Rückerstattung der CO2-Abgabe und des Netzzuschlags
- Schweizweit gültig:
Unternehmen mit Standorten in mehreren Kantonen können eine einzige UZV abschliessen. - Möglichkeit der Gruppenbildung
- Flexibilität bei der Umsetzung:
Das Unternehmen kann selbst bestimmen, mit welchen Massnahmen das Effizienzziel erreicht werden soll. - Langfristige Unternehmensplanung:
Der Zeithorizont von zehn Jahren bietet die Möglichkeit, die Umsetzung der Massnahmen auf die betrieblichen Abläufe und die Erneuerungszyklen abzustimmen. - Befreiungen:
Grossverbraucher, die individuell oder in einer Gruppe Zielvereinbarungen abschliessen, können für die Dauer dieser Zielvereinbarung von der Einhaltung der §§ 6 bis 8 und § 10 des kantonalen Energiegesetzes entbunden werden. - Qualitätssicherung:
Die Akkreditierung bei act oder EnAW stellt sicher, dass der zuständige Ingenieur ein erfahrener Energiespezialist ist.
2. Energieverbrauchsanalyse (EVA)
Wird keine Universalzielvereinbarung abgeschlossen, kommt das behördliche Vollzugsinstrument der Energieverbrauchsanalyse zum Tragen.
Übersicht
Mit der Umsetzung von wirtschaftlichen Massnahmen einer EVA erfüllt Ihr Unternehmen die Vorgaben des kantonalen Energiegesetzes.
Zielgrössen
Energieeffizienzsteigerung (15 % in den ersten drei Jahren).
Umsetzung
Ein Energiespezialist analysiert Ihr Unternehmen und erstellt eine Liste mit Massnahmen. Bezüglich der Umsetzung der Massnahmen besteht keine Wahlfreiheit.
Eignung
- für Unternehmen mit wenigen und einfachen Prozessen
- für Unternehmen, die bereits grössere Energieoptimierungsmassnahmen umgesetzt oder vorgesehen haben.
Laufzeit
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.
Gruppenbildung
Eine Gruppenbildung ist nicht möglich.
Kosten
- Kosten für den Energiespezialisten individuell nach Aufwand
Monitoring
Jährliches Monitoring durch den Kanton Schwyz.
Geltungsbereich
Kanton Schwyz.
Die EVA Wegleitung zeigt Ihnen einen Überblick.
Vorteile EVA
- Kompakte Umsetzung:
Die Durchführung der Massnahmen ist nach drei Jahren abgeschlossen. - Die Unternehmen profitieren bereits nach drei Jahren vollumfänglich von der Reduktion der Energiekosten.