Minergie
MINERGIE® ist ein Qualitätslabel für neue und modernisierte Gebäude. Die Marke wird von der Wirtschaft, den Kantonen und dem Bund gemeinsam getragen. Im Zentrum steht der Wohn- oder Arbeitskomfort, bei gleichzeitig geringem Energieverbrauch für den Betrieb.
Im Kanton Schwyz ersetzt der MINERGIE®-Nachweis den kantonalen Energie-Nachweis.
MINERGIE® nicht nur für Einfamilienhäuser
Restaurants, Versammlungslokale, Spitäler, Sportstätten, Industrie und Lager können heute nach dem MINERGIE®-Standard gebaut werden. Je nach Gebäudekategorie gelten unterschiedliche Grenzwerte im Energieverbrauch.
Wohnbauten in Gestaltungsplänen nach MINERGIE®-Standard
Gemäss § 24 des Planungs- und Baugesetzes müssen Wohnbauten in Gestaltungsplänen nach Minergie®-Standard gebaut werden. Nur dann kann ein Nutzungsbonus gewährt werden.
MINERGIE®- Online Plattform wurde zur «Label-Plattform»
Im Zuge der Überarbeitung und Harmonisierung der Schweizer Gebäudelabels wurde auch die Nachweisführung und Zertifizierung vereinheitlicht und die Minergie Online-Plattform durch die Label-Plattform abgelöst. Die Label-Plattform schafft Synergien bei der Bearbeitung und verbessert die Übersicht über die laufenden Projekte. Was dies bedeutet, erfahren Sie auf der Seite von MINERGIE®.
Registrierung
Wenn Sie noch kein Konto bei der Plattform haben, so ist eine Registrierung unter www.minergie.ch erforderlich. Jeder Nutzer der MINERGIE-Online-Plattform kann neue Projekte erstellen. Die Person, die ein Projekt erstellt, wird als Projektmanager für das jeweilige Projekt gekennzeichnet. Weitere Beteiligte des Projekts (Bauherrschaft, Planer usw.) werden vom Projektmanager oder dem Antragsteller eingeladen. Die eingeladenen Personen erhalten ein von der MINERGIE-Online-Plattform automatisch generiertes Mail mit einem Aktivierungslink, mit welchem sie die Beteiligung am Projekt bestätigen müssen.
Ihr Weg zum MINERGIE-Zertifikat
1. Antrag
Architekten oder Ingenieure reichen den Antrag zusätzlich schriftlich bei der Kantonalen Energiefachstelle ein. Der Antrag enthält die Berechnung nach SIA-Norm 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» sowie den MINERGIE-Nachweis.
Folgende notwendigen Unterlagen sind für die Zertifizierung aufgrund des Baubewilligungsverfahrens einzureichen:
- Situationsplan, Gebäudepläne
- Konstruktionsdetails und technische Datenblätter
- Plausibilisierbare U-Wert Berechnungen, Fensterflächen, Wärmebrücken
- Belege von Typenprüfungen und Zertifikate
2. Provisorische Zertifizierung
Die zertifizierten Prüfer der Minergieprüfstellen prüfen die Unterlagen (Eingangskontrolle, Detailkontrolle, Prüfung durch Bauphysiker) und geben – sofern sämtliche Anforderungen erfüllt sind – die Zusicherung für die Zertifizierung (provisorisches Zertifikat). Danach darf das Gebäude respektive das Projekt als MINERGIE-Objekt bezeichnet werden, auch zu Werbezwecken.
3. Baubestätigung
Die Antragsstellenden melden der Zertifizierungsstelle den Abschluss der Baumassnahmen – Neubau oder Modernisierung – sowie deren planungskonforme Realisierung. Die Fachleute übernehmen damit die Verantwortung. Allfällige energetisch relevante Abweichungen gegenüber den mit dem Antrag eingereichten Unterlagen sind zu dokumentieren und mit den Abschussunterlagen nachzureichen. Diese Abweichungen sind für eine definitive Zertifizierung zu berücksichtigen.
4. Definitive Zertifizierung
Die Zertifizierungsstelle MINERGIE händigt das Label aus. Ein definitives Zertifikat mit Labelnummer garantiert ein MINERGIE-Haus. Mittels Stichproben an fertigen Gebäuden, allenfalls auch während der Bauphase, wird die Qualität geprüft. Damit bietet MINERGIE ein höchst wirksames Qualitätssicherungssystem.
Minergie Standard ab 2023
Der Minergie-Standard wurde per September 2023 überarbeitet.
Fragen und Auskünfte
Für die Beantwortung von Fragen zur Einführung der MINERGIE Online-Plattform und zur Abwicklung der Anträge stehen die zuständigen Zertifizierungsstellen gerne zur Verfügung. Bei Fragen zur Benützung der Minergie-Online-Plattform wenden Sie sich bitte an
Detaillierte Informationen finden Sie unter www.minergie.ch
Rechtliche Grundlagen
- Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz (SRSZ 400.100)