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Stromversorgung

Seit 1. Januar 2008 ist das neue Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) in Kraft ist. Bis 2008 hatten die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) eine Monopolstellung. Das StromVG schafft die Voraussetzungen für eine schrittweise Öffnung des schweizerischen Strommarktes.

In einer ersten Etappe sind Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 100'000 Kilowattstunden je Verbrauchsstätte berechtigt, ihren Stromanbieter frei zu wählen. 

Zuteilung der Netzgebiete als Aufgabe des Kantons

Der Kanton ist zuständig, die Netzgebiete zu bezeichnen und zuzuteilen, um eine flächendeckende Grundversorgung mit Elektrizität zu gewährleisten. Der Regierungsrat hat die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Netzebenen den interessierten Netzbetreibern zugeteilt. Die Zuteilung erfolgte unter der Berücksichtigung der bestehenden Eigentumsverhältnisse und gültigen Konzessionen. Sie entspricht weitgehend dem heutigen Stand. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, in ihrem Netzgebiet alle Endverbraucher innerhalb der Bauzone, ganzjährig bewohnte Liegenschaften und Siedlungen ausserhalb der Bauzone sowie Elektrizitätserzeuger an das Stromnetz anzuschliessen. 

Änderung eines Netzgebietes

Ändern sich in Bezug auf Eigentum und Betrieb künftige die Verhältnisse in einem Netzgebiet, so ist dies dem Amt für Umwelt und Energie mitzuteilen. Der Regierungsrat prüft die neue Sachlage und eine allfällige Neuzuteilung.

Netzebenen 

© EnergieSchweiz

Die höchste Netzebene 1 nennt man Übertragungsnetz. Auf ihr findet der Transport der grossen Kraftwerke zu den Ballungszentren und der Handel mit den Nachbarstaaten statt. Abgesehen von der SBB sind auf dieser Netzebene keine Endverbraucher angeschlossen, dafür aber grosse Kraftwerke wie das KKW Leibstadt oder das Wasserkraftwerk Grande-Dixence.

Auf der Netzebene 3 wird die Energie überregional, also über einen oder wenige Kantone, transportiert. Auf dieser Netzebene sind viele Wasserkraftwerke, wie beispielsweise die Flusskraftwerke am Rhein, angeschlossen. Auch grosse Endverbraucher wie Papier- oder Stahlwerke beziehen die Energie aus dieser Netzebene.

Die Netzebene 5 dient der Verteilung innerhalb einer Stadt, einem Dorf oder einer Gemeinde. Die grössten PV-Anlagen sind auf dieser Netzebene angehängt, ebenso kleinere Wasserkraftwerke und grössere KMU wie Stahlverarbeiter, grössere Bäckereien oder auch Einkaufszentren.

In der Netzebene 7 wird die Energie in einem Quartier einer Stadt oder einem kleinen Dorf verteilt. In ländlichen Gebieten kann über die Netzebene 7 auch eine grössere Fläche versorgt werden. Die typischen PV-Anlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern und Kleingewerbe oder Quartierläden sind auf dieser Netzebene angeschlossen.

In den geraden Netzebenen 2, 4 und 6 wird die Energie von einer Spannungsebenen in eine andere umgewandelt. Dies passiert in Transformatoren, welche in den Netzebenen 2 und 4 in Unterwerken und in der Netzebene 6 in Transformatorstationen stehen.

Quelle Text: https://www.strom.ch/de/energiewissen/stromnetze

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Energieversorger im Kanton Schwyz:

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