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Energienachweis

Die neuen Nachweisformulare gemäss MuKEn 2014 finden sie auf der Website von Energie Zentralschweiz.

Für die Kontrolle des Energienachweises ist die Bauverwaltung der jeweiligen Gemeinde zuständig. Die Nachweisformulare und Vollzugshilfen im Energiebereich wurden von den Energiefachstellen der Kantone gemeinsam entwickelt und sind bis auf das Hauptformular in allen Kantonen identisch.

Das Hauptformular EN-SZ (MuKEn 2014) regelt die kantonsspezifischen Sachverhalte und informiert, welche technischen Energienachweis-Formulare benötigt werden. 

Es gibt kaum ein Bauvorhaben, bei dem sämtliche Formulare benötigt werden. Die technischen Energienachweis-Formulare sind in allen Kantonen identisch.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Energienachweise sind zusammen mit der Baueingabe bei der Gemeinde einzureichen.

Die Formulare sind bearbeitbare PDF-Dateien. Mit «Speichern unter...» kann der Inhalt mitgesichert werden. Damit ist eine Projektablage möglich. Die Nachweise sind dreisprachig (Symbol zur Sprachumschaltung).

Minergieanträge

Der MINERGIE®-Nachweis muss beim Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Energie und Klima, eingereicht werden. Diese ist für die Zertifizierung zuständig und informiert die für die Baubewilligung zuständige Gemeinde.

Mehr zum Thema Minergie erfahren Sie auf der Seite Minergie.

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