Private Kontrolle
In verschiedenen Bereichen des Umweltschutzes werden Bauvorschriften nicht von den Behörden selber, sondern im Rahmen der Privaten Kontrolle (PK) von externen Fachpersonen geprüft.
Wer bauen will, beauftragt Architektur- bzw. Planungsfachleute, ein bewilligungsfähiges Bauprojekt auszuarbeiten, das den geltenden Vorschriften entspricht. Fachleute streben die inhaltliche Richtigkeit ihrer Arbeit ohnehin an; sie können ihrer Projektkenntnisse nun zusätzlich nutzen. Mit der Einführung der Privaten Kontrolle erhalten sie die Befugnis, Kontrollen selbst durchzuführen und mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.
Für die Projekt- und Ausführungskontrolle stehen Formulare zur Verfügung, die durch die nötigen Abklärungen führen:
- Formular für die Ausführungskontrolle
- Liste der befugten Personen für die private Kontrolle
- Ablaufschema: Baubewilligung im Bereich Energie mit privater Kontrolle
- Überblick Energievollzug und wichtigste Neuerungen im EnG
Warum Private Kontrollen?
Die Private Kontrolle entlastet die Baubewilligungsbehörde bei der Kontrolle des Energienachweises. Für die Fachleute hingegen ist die Private Kontrolle kaum ein zusätzlicher Aufwand.
Die Gemeinde als Baubewilligungsbehörde prüft die Formalitäten und kann Stichproben zur Qualitätskontrolle durchführen. Dank der Privaten Kontrolle vereinfacht sich der Ablauf der Bewilligung. Die Gemeinden können die Bewilligungsverfahren gegenüber effizienter durchführen.
Private Kontrolle ist freiwillig
Die Bauherrschaft entscheidet, ob sie ihr Projekt durch eine zur Privaten Kontrolle befugten Person oder durch die Bewilligungsbehörde der Gemeinde prüfen lassen will. Falls die Bauherrschaft die Prüfung durch die Bewilligungsbehörde wünscht, kann die Gemeinde den Mehraufwand verrechnen.