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Massnahmenplan

Die kantonalen Massnahmenpläne kommen dort zum Einsatz, wo die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhaltung überschritten sind. Sie wirken langfristig im Zusammenspiel mit den Massnahmen des Bundes und der umliegenden Staaten darauf hin, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden.

Zweck des Massnahmenplanes

Der Bund verpflichtet die Kantone zur Erstellung eines Massnahmenplans Luftreinhaltung, wenn die Immissionsgrenzwerte (IGW) der Luftreinhalte-Verordnung überschritten werden und damit die Luftbelastung übermässig ist. Der Massnahmenplan ist ein politisches Programm und gleichzeitig ein behördenverbindliches Vollzugs- und Koordinationsinstrument.

Für Massnahmen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, stellt der Kanton dem Bundesrat die entsprechenden Anträge. So führt der Bund, als zentrale Aufgabe, neue oder verschärfte nationale Grenzwerte für Anlagen sowie Treib- und Brennstoffe ein. Die Kantone setzen Massnahmen für ihre Anlagen um, wie z. B. Lenkungsmassnahmen für publikumsintensive Einrichtungen oder Partikelfilterpflicht für stationäre Maschinen.

Massnahmenplanung im Kanton Schwyz

Der erste Massnahmenplan des Kantons Schwyz wurde 1990 beschlossen und umfasste noch 63 Massnahmen. Bei der Umsetzung wurde bald klar, dass diese Massnahmenfülle als politisches Signal sehr zu begrüssen, aber vom Umfang her kaum zu bewältigen war. Auch wurde die Begrenzung auf den Kanton Schwyz vom Aufwand und von der Wirkung her als nicht optimal empfunden.

Im Jahr 2000 wurde zusammen mit den Zentralschweizer Kantonen ein gemeinsamer Massnahmenplan formuliert. Dieser konzentrierte sich auf zehn Massnahmen, welche alle umgesetzt sind. Der zweite Zentralschweizer Massnahmenplan wurde 2007 erlassen. Er umfasst acht gemeinsame kantonale Massnahmen und drei Massnahmen zuhanden des Bundes. Die Erfolgskontrolle im Jahre 2017 bezeugte die positive Wirkung der Massnahmen, zeigte aber auch die Schwierigkeiten in der Umsetzung in den Zentralschweizer Kantonen auf. Die noch nicht abgeschlossenen Massnahmen wurden in den normalen Vollzug überführt und damit weiterverfolgt.

Die Massnahmen entwickeln auch Synergien mit den Klimaschutzzielen. Die CO2-Emissionen werden damit ebenfalls reduziert.

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