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Jagdlehrgang

Wer jagen will, braucht einen kantonalen Jagdfähigkeitsausweis und eine kantonale Jagdberechtigung. Die Jagdfähigkeit wird durch das Bestehen einer Jagdprüfung erlangt, die Jagdberechtigung erhält man durch das Lösen eines Jagdpatentes beim Kanton.

Die Ausbildung zur Jägerin oder zum Jäger besteht aus zwei Teilen:

  • Der praktische Teil besteht aus einer Schiessprüfung und der Waffenhandhabung.
  • Der theoretische Teil vermittelt Kenntnisse über das Wild und die Natur, die Hege und Jagdhunde, die Jagdgesetze sowie die Jagdausübung und Waffenkunde.

Praxiserfahrung in der Natur erlangen die Jagdlehrgängerinnen und Jagdlehrgänger durch das Leisten von Hegearbeit wie auch durch aktives Begleiten von erfahrenen Jägerinnen und Jäge

Der Kanton Schwyz bietet alle zwei Jahre einen Jagdlehrgang an.

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