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Pflanzen

Geschützte Pflanzen

Geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt oder ausgegraben werden.

Pflanzenschutzreservate

Im Kanton Schwyz gibt es sieben Pflanzenschutzreservate. In diesen ist das Pflücken, Ausreissen und Ausgraben von wildwachsenden Pflanzen verboten. Die Pflanzenschutzreservate sind im Anhang des Landschafts- und Naturschutzgesetzes aufgeführt. Sie können im WebGIS des Kantons Schwyz abgerufen werden. In den Pflanzenschutzgebieten am Rigi und am Rossberg sind die Wächterorganisationen Pro Rigi und Pro Rossberg tätig. Diese tragen mit ihrer ehrenamtlichen Aufsichtstätigkeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes bei.

Weitere Informationen zum Schutz wildwachsender Pflanzen erhalten Sie beim nationalen Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora.

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