Navigieren im Kanton Schwyz

Fahrverbot

Im Wald und auf Waldstrassen gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge, auch ohne entsprechende Signalisation. Signalisationstafeln dienen lediglich der Veranschaulichung.

Als Waldstrassen im forstrechtlichen Sinne gelten Strassen im Waldareal, die der Bewirtschaftung und Erhaltung des Waldes dienen und in Bezug auf Ausbau und Linienführung den forstwirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechen.

Wald und Waldstrassen dürfen grundsätzlich nur zu forstlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden. Bund und Kanton haben jedoch im Rahmen ihrer Zuständigkeiten weitere Ausnahmen definiert. Diese sind im Kanton Schwyz in den Weisungen des Umweltdepartements zum Fahrverbot auf Waldstrassen und in Jagdbanngebieten festgehalten.

Zuständigkeiten für Ausnahmen

Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen vom Fahrverbot im Wald sind die Forstkreise.

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