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Grossveranstaltungen

Die Durchführung von Grossveranstaltungen im Wald ist bewilligungspflichtig. Gemäss kantonaler Gesetzgebung gelten als Grossveranstaltung alle Veranstaltungen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmenden
  • Veranstaltungen zwischen 24.00 und 06.00 Uhr mit mehr als 100 Beteiligten
  • Veranstaltungen unter Verwendung von technischen Hilfsmitteln, wie Licht oder Verstärkeranlagen
  • Veranstaltungen in Naturschutzzonen oder Waldreservaten sowie in deren unmittelbarer Nähe

Verfahren

Gesuche für Bewilligungen für Grossveranstaltungen im Wald sind frühzeitig beim Amt für Wald und Natur einzureichen. Das Gesuch muss Angaben über die geplanten Aktivitäten, das betroffene Gebiet sowie die zu erwartende Teilnehmerzahl enthalten.

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