Fristerstreckung Steuererklärung
- Für die elektronische Erfassung einer Fristerstreckung benötigen Sie die PID-Nummer. Sie finden diese oben rechts auf dem Ihnen zugestellten Hauptbogen der Steuererklärung.
- Fristerstreckungen sind bis spätestens 31. Juli zu beantragen. Danach ist keine Fristerstreckung mehr möglich.
- Fristerstreckungen werden bis längstens 31. Dezember des aktuellen Jahres bewilligt.
- Alle untenstehenden Felder sind zwingend auszufüllen.