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Sperrung der Halterdaten

Nach der Sperrung werden die Daten nur noch an Behörden weitergegeben, die Angaben von Amtes wegen benötigen. Über gesperrte Halter/innen wird an private Personen und Organisationen nur Auskunft erteilt, wenn beim Verkehrsamt glaubhaft gemacht wird, dass die Sperrung sie in der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betreffenden Person/Firma behindert.

Die Sperrung bezieht sich nur auf das angegebene Kontrollschild. Für die Sperrung der Halterdaten weiterer Kontrollschilder ist erneut ein Gesuch einzureichen.

Sollte sich diese Sperrung irgendwann einmal erübrigen, so bitten wir Sie um diesbezüglichen Bescheid.

Aus administrativen Gründen erfolgt keine Rückbestätigung dieses Antrages.

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