Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
Die Berufsbildung dient der Vermittlung und dem Erwerb der Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung einer Tätigkeit in einem Beruf oder in einem Berufs- oder Tätigkeitsfeld erforderlich sind. Sie dauert zwei bis vier Jahre.
Die Vermittlung der Berufsbildung findet in der Regel an folgenden Lernorten statt:
- Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetrieb)
- Allgemeiner und berufskundlicher schulischer Bildung (Berufsfachschulen)
- Ergänzungen der beruflichen Praxis und der schulischen Bildung (überbetriebliche Kurse)
Sämtliche nach Berufsbildungsgesetz erlernbaren Berufe sind in Bildungsverordnungen geregelt, die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erlassen werden. Die jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt (OdA’s, Berufsverbände) erarbeiten diese Bildungsverordnungen in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen.