Navigieren im Kanton Schwyz

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis

Die Berufsbildung dient der Vermittlung und dem Erwerb der Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung einer Tätigkeit in einem Beruf oder in einem Berufs- oder Tätigkeitsfeld erforderlich sind. Sie dauert zwei bis vier Jahre.

Die Vermittlung der Berufsbildung findet in der Regel an folgenden Lernorten statt:

Sämtliche nach Berufsbildungsgesetz erlernbaren Berufe sind in Bildungsverordnungen  geregelt, die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erlassen werden. Die jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt (OdA’s, Berufsverbände) erarbeiten diese Bildungsverordnungen in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen.

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken