Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren steht am Schluss einer Berufsausbildung und ist einerseits im Berufsbildungsgesetz, resp. Berufsbildungsverordnung und andererseits in der Verordnung über die betriebliche Grundbildung des jeweiligen Berufes geregelt.
- Termine Qualifikationsverfahren 2024
- Hinweise zum Qualifikationsverfahren
- Wegleitung über individuelle praktische Arbeiten (IPA)
Lernende, Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
In der Regel wird Ihnen das Anmeldeformular vom Amt für Berufsbildung oder von den Berufsfachschulen zugestellt. Prüfungsanmeldungen sind, zusammen mit allfälligen Gesuchen, bis spätestens 15. Oktober an das Amt für Berufsbildung zu senden.
Prüfungsanmeldungen
Anmeldung Qualifikationsverfahren
- Anmeldung Qualifikationsverfahren für Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann EFZ
- Anmeldung Qualifikationsverfahren für Detailhandelsassistentin/Detailhandelsassistent EBA
- Anmeldung Qualifikationsverfahren für Kaufleute
Anmeldung Fremdsprachenprüfung
- Anmeldung Fremdsprachenprüfung B-Profil
- Anmeldung Fremdsprachenprüfung E-Profil (Englisch)
- Anmeldung Fremdsprachenprüfung E-Profil (Französisch)
Bitte beachten Sie die Weisungen über die Handhabung von Fremdsprachdiplomen in einem Sprachfach der kaufmännischen Grundbildung.
Nachteilsausgleich
Gemäss Berufsbildungsverordnung, Art. 35, Abs. 3, kann auf Grund einer Behinderung ein Nachteilsausgleich in Form von Zeitgutsprachen und/oder Hilfsmittel gewährt werden.
Prüfungstermine
Kandidatinnen und Kandidaten mit Schulort Kanton Schwyz erhalten im Frühjahr des Prüfungsjahres die Prüfungsdaten (Prüfungsaufgebot) per Post zugestellt. Der Lehrbetrieb erhält eine Kopie des Aufgebots.
Experten
Expertinnen und Experten stehen während den Qualifikationsverfahren unter der Verantwortung des Kantons Schwyz. Sie haben sich an die entsprechenden Weisungen der Kommission für Qualifikationsverfahren zu halten. Neue Expertinnen und Experten werden durch die Chefexperten und/oder Berufsverbände vorgeschlagen und durch die Kommission für Qualifikationsverfahren jeweils im März und November gewählt.
Expertenkurse
Interessieren Sie sich für Expertenkurse? Beachten Sie bitte, dass Sie vorgängig als Experte / Expertin gewählt sein müssen.
Expertenentschädigung
Die Expertenentschädigung richtet sich nach der kantonalen Personal- und Besoldungsverordnung und den Weisungen der Kommission für Qualifikationsverfahren.
- Abrechnung Materialkosten für Chefexperten
- Antrag auf Entschädigung von Mehrkosten für die Vorbereitung LAP
- Spesenabrechnung für die Expertentätigkeit
- Spesenabrechnung für die Aufsichtstätigkeit
Experten-Forum
Qualifikationsverfahren nicht bestanden
Wenn Sie die Lehrabschlussprüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie von der Prüfungsbehörde per Einschreiben den Prüfentscheid zugestellt. Darin enthalten sind die Prüfungsergebnisse und Hinweise zur Wiederholung sowie über den einzuschlagenden Rechtsweg, falls das Ergebnis angefochten werden soll.
Akteneinsicht
Damit Sie sich auf die Wiederholung des Qualifikationsverfahrens optimal vorbereiten können, empfehlen wir Ihnen, eine Akteneinsicht zu beantragen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.
Prüfungswiederholung
Die Lehrabschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung findet in der Regel im Rahmen der nächsten ordentlichen Prüfungstermine (Sommer) statt.
Bei einer Prüfungswiederholung müssen nur die ungenügenden Qualifikationsbereiche wiederholt werden. Unter Einreichung eines schriftlichen Gesuchs kann auch die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Anmeldung zur Repetition
Für die Anmeldung zur Repetition sind Sie verantwortlich, sofern Sie keinen Lehrvertrag mehr haben.
Duplikate
Sollten Sie Ihren Notenausweis und/oder das Fähigkeitszeugnis nicht mehr finden, besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu bestellen. Antrag für Duplikat Notenausweis / Fähigkeitszeugnis
Kosten für den Notenausweis und das Fähigkeitszeugnis betragen je CHF 30.–. Die Bearbeitung dauert in der Regel 5 Tage.