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Rechtliche Grundlagen

Inkraftsetzung von Denkmalschutzgesetz und -verordnung

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Per 1. Januar 2020 hat der Regierungsrat das neue Denkmalschutzgesetz (DSG) sowie die neue Denkmalschutzverordnung (DSV) in Kraft gesetzt.

Kernpunkte des Denkmalschutzgesetzes sind die Erhaltung, der Schutz, die Pflege und Erforschung der Ortsbilder, der geschichtlichen Stätten, der Kulturdenkmäler und der archäologischen Funde. Diesbezüglich besteht kein Unterschied zum bisherigen Gesetz. Neu schafft das Denkmalschutzgesetz jedoch Klarheit bezüglich der Systematik, der Begriffe sowie der Verfahren.

Die Denkmalschutzverordnung regelt die Zuständigkeiten für die Bereiche Denkmalpflege und Archäologie. Zudem macht die DSV nähere Ausführungen zu den Bereichen Schutzinventar, Ortsbildschutz und Archäologie sowie zur anstehenden Inventarbereinigung.

Die wesentlichsten Neuerungen der Denkmalschutzgesetzgebung sind:

Schutzinventar (§ 4 DSG)

Das bisherige, lediglich behördenverbindliche Hinweisinventar KIGBO wurde mit der Inkraftsetzung des DSG zum eigentümerverbindlichen Kantonalen Schutzinventar (KSI). Aufnahme und Entlassung ins bzw. aus dem KSI erfolgen nach einem im DSG definierten Verfahren (§ 5 DSG). Die bisherigen KIGBO-Objekte wurden mit Inkraftsetzung des DSG direkt ins KSI überführt und gelten dadurch als Schutzobjekte. Für die Eigentümer von Schutzobjekten hat diese Überführung unmittelbar jedoch keine Folgen, Schutzmassnahmen bleiben rechtsgültig. Im Rahmen der Inventarbereinigung besteht für die Eigentümer die Möglichkeit, sich zu äussern (siehe nächster Punkt).

Das bisherige KIGBO wird nicht mehr geführt. Es besteht im Kanton Schwyz neu somit ausschliesslich ein Schutzinventar.

Inventarbereinigung (§ 21 DSG)

Die neue Denkmalschutzgesetzgebung wird zum Anlass genommen, das Kantonale Schutzinventar (KSI, ehemals KIGBO) zu bereinigen. Das KSI wird gemeindeweise bereinigt. Dabei werden in erster Priorität jene Schutzobjekte, die noch nie Restaurierungsbeiträge erhalten haben, auf ihren Verbleib im KSI beurteilt. In zweiter Priorität werden jene Schutzobjekte, die bereits Restaurierungsbeiträge erhalten haben sowie neue Objekte (z. B. aus dem Bauernhausinventar) auf ihre Schutzwürdigkeit hin überprüft.

Wird im Rahmen dieser Inventarbereinigung oder bei einem konkreten Bauprojekt, das die Abklärung der Schutzwürdigkeit bedingt, ein Objekt als schützenswert bestätigt, so erhält der Grundeigentümer eine schriftliche Mitteilung des Bildungsdepartements. Er hat die Möglichkeit, gegen diese Mitteilung eine begründete Einsprache zu erheben. Das Bildungsdepartement beurteilt die Einsprache und fällt den Einspracheentscheid. Dieser kann nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRP, SRSZ 234.110) beim Regierungsrat angefochten werden.

Nach der Inventarbereinigung werden die inventarisierten Schutzobjekte im Grundbuch vermerkt. Die Inventarbereinigung wird mit einem durch den Regierungsrat festgelegten Zeitplan geregelt.

Ortsbildschutz (§ 9 DSG)

Im Bereich Ortsbildschutz ist die kantonale Denkmalpflege im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nur noch dann zwingend beizuziehen, wenn es sich um Ortsteile handelt, die mit dem höchsten Erhaltungsziel (Substanzerhaltung, sog. «ISOS-A-Gebiete») im Inventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) bezeichnet sind. Bei allen anderen ISOS-Gebieten, wo es um die Erhaltung der gewachsenen Struktur oder um die Erhaltung des Charakters eines Ortsbildes geht, sind die Gemeinden verantwortlich und die kantonale Denkmalpflege nimmt nur noch im Rahmen des Planungsverfahrens (kantonale und kommunale Nutzungspläne) Stellung.

Nebenbestimmungen

Die Stellung der kantonalen Denkmalpflege und der Fachstelle für Archäologie im Baubewilligungsverfahren wird insofern geklärt, als dass diese Behörden inskünftig Nebenbestimmungen im Sinne von § 40 VVzPBG (SRSZ 400.111) festlegen können. Bisher konnten lediglich Empfehlungen formuliert werden, neu sind somit auch Auflagen, Bedingungen, Befristungen usw. möglich (§§ 6, 9 DSG).

Bund

Kanton

Internationale Übereinkünfte

Publizierte Gerichtsentscheide

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