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Behörden und Verwaltung

Im Rahmen ihrer Tätigkeit produzieren die kantonalen Amts- und Dienststellen Akten und Unterlagen in analogen und digitalen Formaten. Aus rechtlichen und historischen Gründen übernimmt das Staatsarchiv die in der öffentlichen Verwaltung nicht mehr benötigten Akten. Diese werden wissenschaftlich bewertet und entweder dauerhaft archiviert oder aber kassiert (vernichtet).

Das Staatsarchiv berät und unterstützt die öffentlichen Organe in der Aktenführung und in der Archivierung im Rahmen seines Auftrags.

Anbieten, Bewerten und Abliefern

Das Archivgesetz (ArchG) und die Archivverordnung (ArchV) verpflichten die kantonalen Verwaltungsstellen – von den Behörden und Ämtern über die Gerichte – alle nicht mehr benötigten, geschäftsrelevanten Unterlagen dem Staatsarchiv zur Übernahme anzubieten. Die Anbietepflicht gilt für alle Aktentypen: für Dossiers mit besonderen Personendaten ebenso wie für digitale Daten (Fachanwendungen, Datenbanken etc.) oder audiovisuelle Medien. Aus der Gesamtmenge der angebotenen Unterlagen wählt das Staatsarchiv den archivwürdigen Teil zur dauernden Archivierung aus. Nicht übernommene Unterlagen müssen vernichtet werden.

Unsere Weisungen und Formulare erläutern das Vorgehen bei der Übergabe von analogen und von digitalen Unterlagen detailliert und unterstützten das Amt im Ablieferungsprozess.

Weisung zur Überlieferungsbildung im Staatsarchiv

Aktenangebote und Ablieferungen ans Staatsarchiv sollen in regelmässigen periodischen Abständen erfolgen, in der Regel sobald die amtsinterne Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und Akten für das Tagesgeschäft nicht mehr benötigt werden. Melden Sie sich bitte frühzeitig beim Staatsarchiv, wenn Sie eine Aktenübergabe planen, da dieser Prozess erfahrungsgemäss einige Zeit in Anspruch nimmt.

Übergabe analoger und digitaler Unterlagen ans Staatsarchiv

Der Prozess der Aktenübergabe ans Staatsarchiv ist in der Weisung für die Übergabe von analogen und digitalen Unterlagen Schritt für Schritt beschrieben.

Für die Ablieferung digitaler Unterlagen gelten besondere Richtlinien (u. a. Datensicherheit, Bilden digitaler Ablieferungspakete, archivtaugliche Dateiformate). Nehmen Sie im Vorfeld mit uns Kontakt auf, damit wir Sie entsprechend unterstützen können.

Merkblätter und Informationen

Bezirks- und Gemeindearchive

Jeder Bezirk und jede Gemeinde ist in seinem/ihrem Zuständigkeitsbereich für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags bezüglich Aktenführung und Archivierung verantwortlich. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags kann das Staatsarchiv individuelle Unterstützung anbieten und vor Ort Standortbestimmungen durchführen.

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