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Private Unterlagen sicherstellen

Der Kernauftrag des Staatsarchivs besteht in der Sicherstellung der staatlichen Überlieferung. Als Ergänzung zum staatlichen Archivgut sammelt das Staatsarchiv seit dem späten 19. Jahrhundert auch Unterlagen privater Herkunft, sofern sie von historischer Bedeutung sind und den Kanton Schwyz betreffen.

Die Abteilung Privatarchive umfasst die Bereiche Nachlässe und Deposita. Die Unterlagen bei den Nachlässen gehören dem Kanton, bei den Deposita sorgt das Staatsarchiv für die sichere Aufbewahrung, der Deponent bleibt Eigentümer. Die Depotlösung bietet sich für Institutionen an, die wichtige ältere Unterlagen besitzen, aber über keinen guten Archivraum verfügen (z.B. Genossamen, Pfarreien, traditionsreiche Vereine). Die Übernahme der Unterlagen basiert auf einem Schenkungs- respektive Depotvertrag.

Die verzeichneten, geordneten, konservatorisch verpackten und beschrifteten Nachlässe und Deposita können nach Ihrer Anmeldung im Staatsarchiv und allfälliger Einwillligung des Eigentümers bestellt und ausgewertet werden. Wenn Sie historische Dokumente (schriftliche Unterlagen, Fotos, Bilder) besitzen, die Sie für wertvoll und wichtig halten und für die Generationen nach Ihnen erhalten möchten, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Die Verzeichnisse der Privatarchive und Deposita sind im Online-Archivkatalog einsehbar.

Übergabe analoger und digitaler Unterlagen ans Staatsarchiv

Der Prozess der Übergabe von privaten Unterlagen ans Staatsarchiv ist Schritt für Schritt beschrieben im Leitfaden für die Übernahme privater Bestände in analoger wie digitaler Form durch das Staatsarchiv des Kantons Schwyz.

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